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Eine Erhöhung des Höchstbetrages der Kassenkredite von 600 Mio. Euro auf 800 Mio. steht der Stadt Leipzig ins Haus. Dabei ist unbedingt festzuhalten, dass Kassenkredite ausschließlich der kurzfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit einer Kommune dienen und dafür eine nicht unerhebliche Zinsbelastung nach sich ziehen. Sie sind kein Instrument, um dauerhafte strukturelle Haushaltsdefizite zu finanzieren. Mit Erhöhung der Kassenkredite werden die finanziellen Probleme der Stadt Leipzig nicht gelöst, sondern lediglich kaschiert. Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit sinkenden Gewerbesteuereinnahmen und steigenden Sozialausgaben. Gleichzeitig räumt sie jedoch selbst ein, dass auch ein Kassenkreditrahmen von 800 Mio. Euro künftig möglicherweise nicht ausreichen wird und weitere Erhöhungen erforderlich werden könnten. Eine nachhaltige Lösung ist das definitiv nicht! Statt den Verschuldungsspielraum immer weiter auszudehnen, braucht Leipzig eine konsequente Haushaltskonsolidierung. Freiwillige Leistungen müssen kritisch hinterfragt, Ausgaben priorisiert und die kommunalen Kernaufgaben wieder in den Mittelpunkt gestellt werden. Aus Verantwortung gegenüber den Leipziger Steuerzahlern und künftigen Generationen hat die AfD-Fraktion Leipzig die Erhöhung des Kassenkreditrahmens abgelehnt.
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Die AfD-Fraktion hat die Wärmeplanung der Stadt Leipzig kritisch bewertet und ihre Zustimmung verweigert. Zwar wird der Wärmeplan als unverbindlicher Orientierungsrahmen dargestellt, tatsächlich bereitet er jedoch weitreichende Eingriffe in die bestehende Wärmeversorgung vor. Aber er schafft keine Planungssicherheit für Eigentümer, Mieter und Unternehmen. Verlässliche Rahmenbedingungen entstehen nicht durch Konzepte, unverbindliche Beratungsangebote und Modellrechnungen, sondern durch sicher verfügbare und bezahlbare Energieträger. Besonders kritisch sehen wir die Fixierung auf Fernwärme und Elektrifizierung sowie die bereits vorgesehenen Untersuchungen zur Transformation bzw. möglichen Stilllegung von Teilen des Gasnetzes. Gleichzeitig drohen enorme Investitionskosten für neue Infrastruktur, die letztlich von den Bürgern – entweder über Energiepreise oder Steuern – getragen werden müssen. Hinzu kommt ein erheblicher bürokratischer Aufwand. Zahlreiche Konzepte, Beratungsangebote und Begleitmaßnahmen binden Personal und finanzielle Ressourcen. Offene Fragen zu den tatsächlichen Kosten, dem zusätzlichen Personalbedarf und den wirtschaftlichen Folgen dieses Umbaus bleiben weitgehend unbeantwortet. Es ist zu erwarten, dass die sogenannte Wärmewende in Leipzig ein Fass ohne Boden wird!
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Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat am 1. Juli 2026 dem Antrag der AfD-Fraktion „SRL-Kieztage – temporäre mobile Sperrmüllentsorgung in Leipzig ermöglichen!“ zugestimmt. Der Antrag wurde mit 33 Ja-Stimmen bei 29 Nein-Stimmen und ohne Enthaltungen angenommen.
Mit dem Beschluss wird die Stadtverwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Stadtreinigung Leipzig ein Konzept für Sperrmüllsammeltage nach dem Vorbild der Berliner „BSR-Kieztage“ zu entwickeln und der Ratsversammlung bis Ende 2026 zur Entscheidung vorzulegen. Ziel ist es, insbesondere in Leipzigs Großwohnsiedlungen wohnortnahe Entsorgungsmöglichkeiten zu schaffen und illegale Sperrmüllablagerungen wirksam zu reduzieren.
AfD-Stadtrat Marius Beyer äußert sich nach der Abstimmung wie folgt:
„Der Beschluss zeigt, dass pragmatische und bürgernahe Vorschläge unserer Fraktion Mehrheiten finden können.
Sperrmüll-Kieztage können einen wichtigen Beitrag für mehr Ordnung und Sauberkeit in unseren Stadtteilen leisten. Nun ist die Stadtverwaltung gefordert, den Ratsbeschluss zügig umzusetzen und ein praktikables Konzept vorzulegen.“
Die AfD-Fraktion wird die Umsetzung des Beschlusses aufmerksam begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Leipziger Bürger möglichst bald von diesem zusätzlichen Entsorgungsangebot profitieren können.
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Ein weiterer Griff in die Taschen von Bürgern und Unternehmen konnte in Leipzig vorerst verhindert werden: Dank des vordergründigen Einsatzes der AfD-Fraktion wurde die von Linken und Grünen geforderte Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer auf Einweg-Verpackungen gestoppt. Betroffen gewesen wären vor allem Gastronomie, Bäckereien, Cafés und Imbisse – also Betriebe, die bereits heute unter hohen Energie-, Personal- und Betriebskosten leiden. Die zusätzlichen Belastungen wären letztlich über höhere Preise an die Verbraucher weitergegeben worden. Gleichzeitig hätte die Steuer erheblichen bürokratischen Mehraufwand verursacht. Dabei wird übersehen, dass bereits seit dem 1. Januar 2023 eine bundesweite Mehrwegpflicht gilt. Betriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, müssen schon heute auch Mehrwegalternativen bereitstellen. Ein gesetzlicher Rahmen zur Reduzierung von Verpackungsmüll ist somit längst vorhanden. Dennoch wollten Linke und Grüne weitere Regulierungen und finanzielle Belastungen durchsetzen. Nachhaltigkeit entsteht jedoch nicht durch immer neue Steuern, sondern durch praktikable Lösungen. Freiwillige Mehrwegsysteme, Aufklärung und die Zusammenarbeit mit Handel und Gastronomie sind der bessere Weg – für die Umwelt, die Bürger und die heimische Wirtschaft.
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Der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen hat am 27.03.2026 den 2. Entwurf der „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ des Regionalplans Leipzig-Westsachsen beschlossen und zur Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben. Die Beteiligung läuft noch bis einschließlich 15.06.2026.
Bereits der erste Entwurf hatte vielerorts erheblichen Widerstand ausgelöst. Zahlreiche Bürger äußerten Bedenken gegen die Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraft- und Solaranlagen. Hintergrund der Überarbeitung war unter anderem die Änderung der gesetzlichen Vorgaben: Das ursprünglich zugrunde gelegte Flächenziel von 2 % der Regionsfläche für Windenergie wurde nach einer Gesetzesänderung im Freistaat Sachsen auf 1,3 % bis 2027 reduziert. Der erste Beteiligungsprozess wurde deshalb abgebrochen und der Entwurf grundlegend überarbeitet.
Trotz der Reduzierung des Flächenziels sieht der aktuelle Entwurf weiterhin Vorranggebiete für Windenergienutzung vor – unter anderem in Baalsdorf und Knautnaundorf. Zusätzlich wird die Errichtung großer Photovoltaik-Anlagen diskutiert.
Die AfD-Fraktion warnt deshalb vor einer weiteren Verschandelung der Kulturlandschaft, dem Verlust wertvoller landwirtschaftlicher Nutzflächen sowie möglichen negativen Auswirkungen auf Mensch und Natur. Auch Lärmbelastungen, Schlagschatten und sinkende Immobilienwerte können durch Windkraftanlagen verursacht werden.
Wir bitten Sie daher, am Beteiligungsverfahren teilzunehmen und Ihre Stellungnahme bis spätestens 15.06.2026 einzureichen. Die vollständigen Planunterlagen sowie die Möglichkeit zur direkten Online-Abgabe finden Sie im Beteiligungsportal Sachsen unter:
buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/rpv-westsachsen/startseite
Alternativ kann die Stellungnahme auch an den Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen, Bautzner Straße 67 A, 04347 Leipzig, gesendet werden.
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