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Höhere Kosten für Personal und Energie machen Kultureinrichtungen bundesweit zu schaffen – so auch der Oper, dem Gewandhaus, der Musikschule, dem Schauspiel und dem Theater der Jungen Welt in Leipzig. Die Mehrausgaben können durch den defizitären Haushalt der Stadt schon längst nicht mehr gegenfinanziert. Die Kultur-Eigenbetriebe sind angehalten, eigenständig Wege aus der Krise zu finden.
Vor diesem Hintergrund unterstützt die AfD-Fraktion Leipzigdie Sparanstrengungen der Kultur-Eigenbetriebe Musikschule, Oper und Gewandhaus. Preisanpassungen für Eintrittskarten und schmerzliche Streichungen von Premieren an der Muko durch die Oper und im Gewandhaus seien hier ins Wort gehoben.
Die Häuser tun das Mögliche, Kultur auf hohem Niveau weiter anzubieten, bei zurückgehenden Zuschüssen und immer stärkeren Sparzwängen, die den Häusern auferlegt werden und die leider auch künftig zu erwarten sind.
Bei den Kultur-Eigenbetrieben Schauspiel und Theater der Jungen Welt sieht die AfD-Fraktion zukünftige Finanzierungen der Zuschüsse durch Kassenkredite sehr kritisch. Mit Änderungsanträgen haben wir versucht, dieser Schuldenspirale entgegenzuwirken. Die Verursacher dieser finanziellen Gesamtsituation - die Altparteienriege - lehnten einmal mehr diese sachbezogenen Vorschläge ab. Da unsere Änderungsanträge im Rat keine Mehrheit fanden, lehnten wir folgerichtig auch die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe von Schauspiel und Theater der Jungen Welt ab!
Für uns steht fest: Ohne Eigenbetriebszusammenlegungen werden wir den künftig zu erwartenden Schuldenberg nicht Herr werden. Dass Zuschüsse durch die öffentliche Hand im Kulturbereich dauerhaft nötig sind, ist bekannt. Doch die explodierende Kosten- und Schuldenspirale ist so nicht hinnehmbar.
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In Leipzig existiert seit 2011 die einzige Umweltzone in Sachsen. Sie nimmt etwa 60 Prozent des Stadtgebietes ein und darf nur von schadstoffarmen Kraftfahrzeugen mit grüner Plakette befahren werden. Bereits ab 2019 wurden die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid an allen offiziellen Messstationen eingehalten. Da damit der rechtliche Grund für die Aufrechterhaltung der Fahrverbote schon damals entfiel, beantragte die AfD-Fraktion bereits im Jahr 2021 die Aufhebung der Umweltzone. Doch die Stadt reagierte mit Ablehnung und die verzichtbare Überregulierung wurde somit nicht gestoppt. Zuletzt forderte die AfD-Fraktion den OBM im Juni 2024 auf, die Umweltzone endlich aufzuheben und den Luftreinhalteplan entsprechend anzupassen. Es folgte eine erneute Ablehnung unseres Antrages. Nun wird unser Anliegen doch noch umgesetzt: Nach fast weiteren zwei Jahren kam letzte Woche die späte Einsicht, in dem die Stadt mitteilte, dass man sich von der Umweltzone verabschieden möchte. Allerdings wäre dies nur im Rahmen der nächsten Fortschreibung des Luftreinhalteplans möglich und diese könnte noch bis 2028 dauern. Der letzte „veraltete“ Luftreinhalteplan ist von 2018! Wider besseren Wissens bleibt uns also die überflüssige Umweltzone möglicherweise zwei weitere Jahre „erhalten“. Unfassbar!
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Unter dem Titel „Eigenheime für Leipzig“ legte das Leipziger Liegenschaftsamt im März dem Stadtrat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Grundstücksvergabe in Erbbaupacht vor. Darin ging es um die Veräußerung ungenutzter städtischer Grundstücke, um diese durch Verkauf interessierten Leipzigern für den Bau eines Eigenheimes zur Verfügung zu stellen. Die AfD-Fraktion hat dieses Vorhaben deutlich unterstützt! So können Familien – auch mit ihrer Wirtschaftskraft – in der Stadt gehalten werden, die sonst womöglich in das Umland abwandern würden. Sie können sich hier ihren Wunsch vom selbstbestimmten Leben im eigenen Haus erfüllen. Für die Stadt entfällt die aufwendige Verwaltung und Erhaltung dieser Liegenschaften und es können Einnahmen aus Veräußerung, Grunderwerbs- und Grundsteuer generiert werden. Aus Sicht der AfD ist Verkauf und Kauf – im Gegensatz zum Pachtvertrag – der bessere Weg. Der Übergang der Verantwortung ist so durch den Eigentumsübertrag klar definiert. Erfahrungsgemäß ist der Erwerb von Grundbesitz auch hinsichtlich der Kredite für den Hausbau besser als eine Pacht. Die AfD hat sich mit zwei Änderungsanträgen für die Entbürokratisierung des Vergabeverfahrens stark gemacht, von denen einer – in Einheit mit einemweitergehenden Antrag der CDU – beschlossen wurde.
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Die AfD-Fraktion Leipzig wünscht Ihnen und Ihren Familien ein frohes und gesegnetes Osterfest!
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Die Stärkung der direkten Demokratie ist nicht nur mir als Mitglied des Petitionsausschusses der Stadt Leipzig ein Herzensanliegen, sondern der AfD-Fraktion insgesamt. Die Bürger unserer Stadt wollen Lokalpolitik aktiv mitgestalten (z. B. mit Petitionen oder Einwohneranfragen), ohne befürchten zu müssen, dass ihre Vorschläge und Interessen zu wenig Berücksichtigung finden. Um die Akzeptanz direktdemokratischer Instrumente weiter zu erhöhen, fordern wir die Absenkung des Zustimmungsquorums bei Bürgerentscheiden in Leipzig auf das gesetzliche Mindestmaß von 15 Prozent der Stimmberechtigten. Nur wenn die Bürger wissen, dass sie auch bei einer niedrigeren Wahlbeteiligung wichtige Entscheidungen mitgestalten können, werden sie die Instrumente der direkten Demokratie langfristig annehmen. Dadurch kann die Akzeptanz der Demokratie deutlich erhöht und der demokratische Prozess in unserer Stadt beschleunigt werden. In den Leipziger Ortschaften setzen wir uns deshalb auch vehement für die Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ein. Wir streben außerdem an, die Stadtbezirksbeiräte – wie in unserer Landeshauptstadt Dresden– direkt wählen zu lassen. Hier gilt: Nicht der Rat soll entscheiden, wer die Einwohner eines Stadtteiles im jeweiligen Stadtbezirksbeirat vertritt, sondern die Bürger!
#afdfraktionleipzig #leipzig #AfD #Demokratie #wahlen #Bürgerbegehren #bürgerentscheide #Mitbestimmung
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Infolge der Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) werden derzeit bundesweit zahlreiche Regionalpläne neu aufgestellt. Bis 2027 bzw. 2032 müssen die Länder nachweisen, dass sie den im WindBG vorgesehenen Flächenbeitragswert zur Errichtung von Windkraftanlagen erreicht haben. Für die Übergangszeit stattet der Gesetzgeber die Gemeinden seit Anfang 2024 mit der Befugnis aus, selbst zusätzliche Windenergiegebiete auszuweisen. Die Stadt Leipzig möchte von dieser Regelung offenbar Gebrauch machen! Aus Sicht der AfD-Fraktion birgt die Anwendung der Gemeindeöffnungsklausel die Gefahr, dass zusätzlich zu möglichen Windvorranggebieten des Regionalplans eigene kommunale Gebiete zum Windkraftausbau ausgewiesen werden und sich dadurch die Flächenkulisse für potentielle Windkraftanlagen im Stadtgebiet weiter erhöht. Das Landschaftsbild der Ortsteile dürfte bei Nutzung der nach Gemeindeöffnungsklausel ausgewiesenen Windenergiegebiete negativ beeinflusst werden. Widerstände aus der Bürgerschaft, wie wir sie aktuell in Knautnaundorf und Baalsdorf zum Entwurf der „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ des Regionalplans Leipzig-Westsachsen erleben, dürften dann noch zunehmen. Insofern ist die Anwendung der Gemeindeöffnungsklausel zur Ausweisung kommunaler Windenergiegebiete abzulehnen!
#afdfraktionleipzig #afd #Windkraftanlagen #Windkraft
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