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Anfrage zur Ratsversammlung am 15. März 2023
Lesezeit: 1 Minute

Trinkwassernotbrunnen in Leipzig

Anfrage-Nr. VII-F-08265

Trinkwasser ist eine der wichtigsten Lebensgrundlagen des Menschen. Trinkwassernotbrunnen sind leitungsunabhängige Einzelbrunnen, welche einen wichtigen Teil der Trinkwasser-Notversorgung im Katastrophenfall darstellen und vom Bund auf Grundlage des Wassersicherstellungsgesetzes unterhalten werden. Bau- und Instandhaltungsarbeiten sind laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) durch Einsatzorganisationen, Kommunen oder Wasserversorgungsunternehmen sicherzustellen.

Deshalb fragen wir an:

  1. Wie viele Standorte von Trinkwassernotbrunnen existieren in Leipzig? Wir bitten um Aufschlüsselung nach Stadtbezirken und Ortschaften.
  1. Wie ist der aktuelle Zustand dieser Trinkwassernotbrunnen? Bitte auch hier um Aufschlüsselung wie bei Frage 1.
  1. Wie oft wird der Zustand der Trinkwassernotbrunnen überprüft bzw. finden Wartungen statt?

Antwort: Auf Grund des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gebündelt beantwortet.
Gemäß Wassersicherstellungsgesetz wird mit Hilfe der Trinkwassernotbrunnen im Verteidigungsfall die Bevölkerung mit dem lebensnotwendigen Bedarf an Trinkwasser versorgt.

Bei den angefragten Informationen handelt es sich um Daten der kritischen Infrastruktur. Der Schutz der kritischen Infrastruktur ist eine wichtige Aufgabe im Rahmen der Sicherheitsvorsorsorge für die Bevölkerung. Dementsprechend unterliegen die Daten einem gewissen Geheimhaltungsgrundsatz, dazu gehören auch die Standorte der Trinkwassernotbrunnen. In diesem Zusammenhang wird auf die Beschlüsse in der
Ratsversammlung vom 15.12.2010 verwiesen:
• RBV-626/10 der Ratsversammlung vom 15.12.2010 („Planungs-, Bau-, und Finanzierungsbeschluss für den Aufbau einer leitungsungebundenen
Trinkwassernotversorgung der Stadt Leipzig und Bestätigung einer überplanmäßigen Ausgabe nach § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 29.150,00 EUR“)
• RBV-267/10 der Ratsversammlung vom 15.12.2010 verwiesen („Vertrag zur Zustandsermittlung, Ertüchtigung bzw. Neubohrung und Unterhaltung von
der Trinkwasserversorgung im Katastrophen- und Verteidigungsfall in der Stadt Leipzig im Rahmen des Wassersicherstellungsgesetzes (WasSiG)“)

  1. In welcher Form und wie oft findet zu diesem Thema ein Austausch mit den relevanten Organisationen, z.B. dem THW, statt?

Antwort: Es erfolgt ein regelmäßiger Austausch unter den relevanten Behörden. Das Technische Hilfswerk wird zu organisatorischen und technischen Fragen einbezogen.

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