-01241-NF-05-ÄA-01 Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie)

Beschlussvorschlag:

Pkt.4.4 Zuwendungsvoraussetzungen –  wird um einen  Anstrich nach dem  folgenden Teilsatz erweitert

Zuwendungen müssen zweckgebunden sein und dürfen nur gewährt werden wenn

•          der Zuwendungsempfänger in den letzten drei Jahren vor Antragstellung nicht in einem Verfassungsschutzbericht relevant erwähnt wurde.  

Begründung:

Städtische Gelder dürfen nicht dazu dienen, extremistische Bestrebungen finanziell zu unterstützen. Der Verfassungsschutz Sachsen berichtet regelmäßig über extremistische Vereine und […]

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