-01241-NF-05-ÄA-01 Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie)
Beschlussvorschlag:
Pkt.4.4 Zuwendungsvoraussetzungen – wird um einen Anstrich nach dem folgenden Teilsatz erweitert
Zuwendungen müssen zweckgebunden sein und dürfen nur gewährt werden wenn
• der Zuwendungsempfänger in den letzten drei Jahren vor Antragstellung nicht in einem Verfassungsschutzbericht relevant erwähnt wurde.
Begründung:
Städtische Gelder dürfen nicht dazu dienen, extremistische Bestrebungen finanziell zu unterstützen. Der Verfassungsschutz Sachsen berichtet regelmäßig über extremistische Vereine und […]