VI-F-03101 Arbeitsstand zu einer notwendigen Änderung der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig bzw. der Sondernutzungssatzung vom 29.02.2012, betreffend Feststellung unerlaubter Sondernutzung

Sachverhalt: 
 

In einer Verwaltungsstreitsache zwischen der Alternative für Deutschland – Kreisverband Leipzig und der Stadt Leipzig hatte das Verwaltungsgericht Leipzig in seinem Beschluss vom 22. Februar 2016 (Aktenzeichen 1 L 1317/15) auf eine fehlerhafte und daher rechtswidrige Gebührenermittlung seitens der Leipziger Stadtverwaltung hingewiesen – betreffend sowohl die Verwaltungskostensatzung als auch die Sondernutzungssatzung. Die städtischen Verwaltungsvorschriften müssen […]

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