VI-A-03933-ÄA-02 Änderung der „Richtlinie zur Namensgebung von Leipziger Schule“, Beschluss DS-00226/14

Beschlussvorschlag

Änderungen zum Originalantrag (kursiv):

Folgende Namensformen sind zulässig:

Punkt a) entfällt

Punkt b) wird wie folgt geändert:

b) Integration der Schulart in den Schulnamen und ergänzende Hinzufügung der Schulträgerschaft wird als einheitliche Namensgebungsform in der Stadt Leipzig verwendet.

Beispiele:

Katharina-von-Bora-Oberschule

der Stadt Leipzig

Wilhelm-Hauff-Grundschule

der Stadt Leipzig

Goethe-Gymnasium

der Stadt Leipzig

Die festgelegte Namensform ist Teil des Namensantrages der Schulkonferenz.

Der Satz „Anträge auf nachträgliche Änderung der Namensform sind zulässig“ entfällt.

Sachverhalt:

Durch die Integration der Schulart in […]

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