VI-A-03933-ÄA-02 Änderung der „Richtlinie zur Namensgebung von Leipziger Schule“, Beschluss DS-00226/14
Beschlussvorschlag:
…
Änderungen zum Originalantrag (kursiv):
Folgende Namensformen sind zulässig:
Punkt a) entfällt
Punkt b) wird wie folgt geändert:
b) Integration der Schulart in den Schulnamen und ergänzende Hinzufügung der Schulträgerschaft wird als einheitliche Namensgebungsform in der Stadt Leipzig verwendet.
Beispiele:
Katharina-von-Bora-Oberschule
der Stadt Leipzig
Wilhelm-Hauff-Grundschule
der Stadt Leipzig
Goethe-Gymnasium
der Stadt Leipzig
Die festgelegte Namensform ist Teil des Namensantrages der Schulkonferenz.
Der Satz „Anträge auf nachträgliche Änderung der Namensform sind zulässig“ entfällt.
Sachverhalt:
Durch die Integration der Schulart in […]