VI-F-08036 Klärung der Zulässigkeit politischer Agitation in öffentlichen Bädern Leipzigs
Sachverhalt:
Aktuell wird in den Räumlichkeiten der öffentlichen Bäder Leipzigs politische Agitation mit Plakatierungen betrieben. Und dies in Wahlkampfzeiten, in denen kommunale Öffentlichkeitsarbeit einem strengen Neutralitätsgebot unterliegen sollte – siehe Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-06743!
Wir fragen an:
1.Ist eine derartige Werbung seitens des Städtischen Eigenbetriebes Sportbäder Leipzig GmbH als Tochterunternehmen der Leipziger Wasserwerke rechtens und zulässig?
2.Wenn dies nicht der […]