VI-F-08036 Klärung der Zulässigkeit politischer Agitation in öffentlichen Bädern Leipzigs

Sachverhalt:

Aktuell wird in den Räumlichkeiten der öffentlichen Bäder Leipzigs politische Agitation mit Plakatierungen betrieben. Und dies in Wahlkampfzeiten, in denen kommunale Öffentlichkeitsarbeit einem strengen Neutralitätsgebot unterliegen sollte – siehe Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-06743!

Wir fragen an:

1.Ist eine derartige Werbung seitens des Städtischen Eigenbetriebes Sportbäder Leipzig GmbH als Tochterunternehmen der Leipziger Wasserwerke rechtens und zulässig?

2.Wenn dies nicht der […]

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