Redebeitrag Stadtrat Marius Beyer in der Ratsversammlung vom 16. Juni 2022
Sehr geehrter Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Stadträte und Ortsvorsteher,
sehr geehrte Gäste,
die Unterbringung von Flüchtlingen stellt eine Pflichtaufgabe nach Weisung dar. Gemäß § 2 Abs 1 Nr. 3 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG) ist die Stadt Leipzig untere Unterbringungsbehörde und hat entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten bereitzustellen beziehungsweise zu beschaffen. Diese Unterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstigen Unterkünfte können durch Dritte betrieben werden.
Wir […]
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