Arbeitspflicht für Asylbewerber in Leipzig anwenden!
Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, Asylbewerber in Leipzig zur gemeinnützigen Arbeit
nach § 5 (1) Satz 2 i. V. m. (4) Asylbewerberleistungsgesetz zu verpflichten. Hierzu sind der
betroffenen Personengruppe entsprechende kommunale Arbeitsgelegenheiten (ggf. unter
Einbeziehung des Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig, des Kommunalen Eigenbetriebs
Engelsdorf und weiterer städtischer Betriebe) anzubieten. Die ausgeführten Tätigkeiten
werden nach § 5 (2) Asylbewerberleistungsgesetz vergütet.
Bei unbegründeter Ablehnung der […]
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