Aufnahmestopp für Leipzig! Auswirkungen der Asylpolitik begrenzen und besser steuern!

Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird ersucht, sich bei der Landesdirektion Sachsen für einen
Aufnahmestopp für Asylbewerber in Leipzig einzusetzen.

Sachverhalt
Nach § 2 SächsFlüAG ist die Stadt Leipzig untere Unterbringungsbehörde. Nach § 2 I Nr. 2
SächsFlüAG ist die Landesdirektion die nächst höhere Unterbringungsbehörde. Gemäß § 2
III SächsFlüAG sind die Aufgaben der Stadt Leipzig als untere Unterbringungsbehörde als
Pflichtaufgaben nach Weisung übertragen. […]

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