Beschlussvorschlag:
Die Stadt Leipzig schlägt dem Verein „Roter Stern“ vor, sich mit seinen Fans auseinanderzusetzen, um diskriminierende und/oder gewaltbereite Aktionen in Zukunft zu unterbinden. Bei wiederholten, aktenkundigen Verstößen oder Ablehnung des Vorschlages droht der Verlust der Förderfähigkeit.
Sachverhalt:
Die Stadt Leipzig ist verpflichtet, sich um Sicherheit und Ordnung aller Bürger zu kümmern. Sie kann diese im vorliegenden Fall mit der Steuerung von Zuwendungen beeinflussen. Das Antidiskriminierungsgebot der Sportförderrichtlinie in Nr. 5, Absatz 10 bietet hierfür eine sehr gute Grundlage. Dennoch sollte der Entzug von Fördermitteln die Ultima Ratio sein. Deshalb ist ein vertrauensvolles Gespräch der Verwaltung mit dem Vereinsvorstand und die Erklärung der möglichen Konsequenzen ein Schritt, eventuelle Konflikte rund um den Sportverein friedlich aus der Welt zu räumen.