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VI-F-04626 Vandalismus-Schäden an Kulturdenkmälern im städtischen Bereich und auf Friedhöfen Leipzigs

Sachverhalt:

Immer wieder sind Komplett-Zerstörungen, Beschädigungen und Verunreinigungen durch Vandalismus an Leipzigs Kulturdenkmälern zu beklagen. Beispielsweise wurde im Jahr 2016 das Zöllner-Denkmal im Leipziger Rosental verwüstet, drei Statuen gestohlen und eine Figur völlig zerstört. Schaden: Mehrere Zehntausend Euro! Kürzlich wurde das 1914 gestiftete Schiller-Denkmal im Stadtzentrum, welches alle Zeiten bisher unversehrt überdauerte, durch derartige kriminelle Handlungen erheblich in Mitleidenschaft gezogen. So wurde die Nase des Dichters und weitere figürliche Teile z. T. erheblich beschädigt und darüber hinaus ein Farbanschlag verübt. Auch das Richard-Wagner-Denkmal am Ring und dessen von Max Klinger geschaffener Sockel waren von derartigen Attacken betroffen. An Kulturdenkmälern auf unseren städtischen Friedhöfen sind ebenfalls Vandalismus-Schäden zu beklagen.

Dieser Anstieg, von mit krimineller Energie herbeigeführten Sachbeschädigungen, ist aus Sicht der AfD-Fraktion leider auch Ausdruck eines steigenden Werteverfalls in Teilen unserer Gesellschaft. Der damit zum Ausdruck gebrachte Hass auf unsere Kultur – nicht nur hier vor Ort –  ist schockierend und sollte Stadtverwaltung und Stadträte  Gegenmaßnahmen ergreifen lassen.

Wir fragen an:

1.Hat die Verwaltung einen Überblick, wie viele Kulturdenkmäler im städtischen Bereich und auf Leipziger Friedhöfen im letzten Jahrzehnt in Mitleidenschaft gezogen wurden? 

2.Welche Kosten der Wiederherstellung sind der Öffentlichen Hand in diesem Zeitraum entstanden? 

3.Welche Maßnahmen hat die Verwaltung bisher eingeleitet, um Vandalismus-Schäden an den Kulturdenkmälern unserer Stadt zu minimieren?

4.Was ist seitens der Stadt aktuell angedacht, das beschädigte Schiller-Denkmal wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen? Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

5.Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, ausgewählte Kulturdenkmäler mittels Kameratechnik und/oder einer generellen Bestreifung durch das Ordnungsamt vor kriminellen Handlungen zu schützen? Welche Maßnahmen sieht die Verwaltung sonst noch? 

6.Haben etwaige Präventionsmaßnahmen der Verwaltung gegen derartige Vandalismus-Schäden im o.a. Zeitraum nennenswerten Erfolg gehabt? Welche Kosten sind dabei entstanden?

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