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VI-A-03933-ÄA-02 Änderung der „Richtlinie zur Namensgebung von Leipziger Schule“, Beschluss DS-00226/14

Beschlussvorschlag

Änderungen zum Originalantrag (kursiv):

Folgende Namensformen sind zulässig:

Punkt a) entfällt

Punkt b) wird wie folgt geändert:

b) Integration der Schulart in den Schulnamen und ergänzende Hinzufügung der Schulträgerschaft wird als einheitliche Namensgebungsform in der Stadt Leipzig verwendet.

Beispiele:

Katharina-von-Bora-Oberschule

der Stadt Leipzig

Wilhelm-Hauff-Grundschule

der Stadt Leipzig

Goethe-Gymnasium

der Stadt Leipzig

Die festgelegte Namensform ist Teil des Namensantrages der Schulkonferenz.

Der Satz „Anträge auf nachträgliche Änderung der Namensform sind zulässig“ entfällt.


Sachverhalt:

Durch die Integration der Schulart in den Schulnamen und die ergänzende Hinzufügung der Schulträgerschaft ist eine eindeutige Zuordnung des Schulnamens zur Schulart in einem Schriftzug gegeben. 

Da diese Praxis bereits für das neue Goethe-Gymnasium der Stadt Leipzig umgesetzt wurde, ist die beantragte Änderung eine Fortsetzung einer schon aktuell erfolgten Namensgebung. 

Durch unseren Änderungsantrag wird eine Einheitlichkeit der Namensform von Schulen in Leipzig erreicht.  

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