Sachverhalt:
Frage 1.)
Wurde für die Installation der technischen Anschlüsse – Strom, Wasser und Abwasser ein Bauantrag gestellt?
Es wurde kein Bauantrag gestellt. Für Leitungen der öffentlichen Versorgung oder Abwasserentsorgung ist gemäß SächsBO keine Baugenehmigung erforderlich.
Frage 2.)
In welcher Weise unterstützt die Stadt Leipzig den Verein Jetze Wagenplätze e. V. bei diesem Vorhaben?
Die Anschlüsse des Wagenplatzes sind Sache des Mieters; eine Unterstützung durch die Stadt Leipzig erfolgt dabei nicht.
Frage 3.)
Wann wird voraussichtlich mit der Fertigstellung der technischen Anschlüsse gerechnet?
Der Mieter hat die erforderlichen Ver- und Entsorgungsmaßnahmen sicherzustellen. Mit Nutzung des Platzes durch den Verein Jetze Wagenplätze e. V. wird von der Erfüllung dieser Voraussetzung ausgegangen.
Frage 4.)
Wie ist bis zum Fertigstellungstermin die Einhaltung von Mindeststandards bei der hygienischen Versorgung (Wasser/Abwasser) geregelt?
Eine Zwischenlösung ist nicht vorgesehen. Eine ordnungsgemäße Ver- und Entsorgung ist mit Ingebrauchnahme durch den Mieter sicherzustellen.