Beschlussvorschlag:
- Der erste Absatz unter Punkt 7.2 Kinder- und Jugendarbeit wird wie folgt geändert:
Für jedes beim SSB gemeldete Vereinsmitglied im Kinder- und Jugendbereich wird ein Zuschuss gezahlt. Entsprechende Mittel sind im Haushalt zu berücksichtigen. Die Höhe der Förderung wird in Abhängigkeit der verfügbaren
Haushaltsmittel jährlich neu festgelegt. Für Kinder und Jugendliche im Behindertenbereich kann bei entsprechendem Nachweis eine Zuschusserhöhung gewährt werden. Als Jugendliche/r gilt, wer zum Stichtag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Näheres erläutern die durch den Fachausschuss Sport bestätigten Handlungshinweise zur Sportförderung des jeweiligen Förderjahres.
- Der Punkt 8.1.9 Förderung von Projekten im e-Sport wird mit all seinen Unterpunkten (8.1.9.1 – 8.1.9.4) ersatzlos gestrichen.
Begründung/Sachverhalt:
Kinder- und Jugendarbeit hat gerade im organisierten Vereinssport eine außerordentliche Bedeutung. Kinder können in Sportvereinen nicht nur einer sportlichen Tätigkeit nachgehen, sondern lernen nebenbei auch gesellschaftliche Kompetenzen.
Um Sportvereine in diesem Bereich zu stärken und für Planungssicherheit zu sorgen, ist es wünschenswert, dass für jedes beim SSB gemeldete minderjährige Vereinsmitglied ein Zuschuss gezahlt wird. Aus der „Kann“-Bestimmung sollte ein „Wird“-Bestimmung werden!
e-Sport ist gemäß § 52 Absatz 2 der Abgabenordnung nicht als gemeinnützig anerkannt. Dieser Sachverhalt steht konträr zum gemeinnützigen konventionellen Vereinssport.