Sachverhalt:
Gemäß der Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Brandschutzbedarfsplan AZ: 37-00500.60/60 vom 7.November 2005 (veröffentlicht in: Sächsisches Amtsblatt Nr. 48 vom 01.12.2005) fehlt der o.a. weitere erforderliche Inhalt im Beschlussvorschlag der Verwaltung und ist demzufolge zu ergänzen.
Zudem sind mittelfristig die Anforderungen einer „wachsenden Stadt Leipzig“ zum städtischen Brandschutz dringend zu berücksichtigen.
Die Beschlussvorlage ist inhaltlich unter einem Punkt 5 wie folgt zu ergänzen:
Die Verwaltung erarbeitet bis zum 30.09.2017 ein detailliert strukturiertes Personalkonzept für die städtische Feuerwehr mit nachfolgendem Inhalt:
– Personalentwicklungskonzept
– Festschreibung einer täglichen Funktionsstärke (Anzahl der Funktionsstellen)
– Aktuelle Berechnung und Festlegung des zukünftig erforderlichen Personalfaktors (PeF) unter Berücksichtigung von Urlaubs- und Ausfallzeiten.
– Erarbeitung eines Aus- und Weiterbildungskonzeptes mit detaillierter Ausbildungsstellen-
Festschreibung an der Landesfeuerwehrschule Sachsen unter besonderer Berücksichtigung
des personellen Nachwuchses (Auszubildende)
– Erarbeitung eines Personalstärke- und Ausbildungskonzeptes für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Leipzig