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Redebeitrag Stadtrat Marius Beyer in der Ratsversammlung vom 19.09.2024

zum Antrag VII-A-09946-NF-02 „Begrüßungsgeld für Neugeborene in Leipzig“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Grundgesetz gewährt Kindern das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflicht. Der Schutz von Kindern vor Gefahren für ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl wird durch staatliche Förderung, durch Gewährung von Leistungen und Hilfe unterstützt. Hierzu zählen unter anderem die sogenannten Vorsorgeuntersuchungen für Neugeborene.

Im ersten Lebensjahr entwickeln sich Kinder unglaublich schnell. Kaum spürbare Verzögerungen in der Entwicklung können bereits große Auswirkungen haben. Eltern sollten deshalb die kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen der Kinderärzte unbedingt wahrnehmen. Laut Gesundheitsamt der Stadt Leipzig ist die Bereitschaft der Eltern zur Teilnahme an den U-Untersuchungen leider rückläufig. Innovative Ideen sind gefragt, um diesen Trend umzukehren!

Die Stadt Zwickau hat beispielsweise die Ausreichung eines Begrüßungsgeldes für Neugeborene an den Nachweis aller erbrachten U-Untersuchungen im ersten Lebensjahr geknüpft. So kann auch von städtischer Seite ein Beitrag für das Kindeswohl geleistet und die Attraktivität der Vorsorgeuntersuchungen gesteigert werden.

In einige Kommunen – hier seien beispielhaft die Hansestadt Greifswald, Auerbach im Vogtland, Markkleeberg und Freital aufzuführen – hat das sogenannte Baby-Begrüßungsgeld noch einen weiteren Hintergrund.

Im Sinne der Förderung junger Familien und als Zeichen des Willkommens und der Wertschätzung junger Mütter und Väter bekommt jedes Neugeborene, dessen Hauptwohnsitz sich zum Zeitpunkt der Geburt in der jeweiligen Gemeinde befindet, ein Begrüßungsgeld zwischen 100 und 500 Euro. Abwanderungstendenzen junger Familien kann zumindest so teilweise entgegengewirkt werden. Darüber hinaus soll die Zuwendung für eine besondere Anschaffung zum Wohle des Kindes dienen und nicht die Kosten der laufenden Lebensführung unterstützen. Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige Zuwendung und wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt.

Zusammengefasst:
Sinn und Zweck der Gewährung eines Begrüßungsgeldes ist – wie der Verwaltungsstandpunkt richtigerweise ausführt – die Positionierung unserer Stadt als familienfreundliche Kommune, ein identitätsstiftender Ausdruck der Verbundenheit mit den Bürgern, die Gewinnung neuer Einwohner durch vermehrten Zuzug von angehenden Familien und letztlich auch die Gewinnung von Einnahmen im Wege des Finanzausgleichs, der auf die Anzahl von Einwohnern mit Hauptwohnsitz abstellt. Umso unverständlicher ist die ablehnende Haltung der Verwaltung zu unserem Antrag. Denkt man die Argumentation der Verwaltung sinngemäß weiter, so wären große Teile unseres Rechtssystems diskriminierend. Dieser Ansicht sind wir nicht. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Für eine blühende, kinderreiche Zukunft unserer Stadt!

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