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Grundsteuer:
Leipziger entlasten!

Leipziger Amtsblatt Nr. 23/2024

Deutschlandweit greift zum 1. Januar 2025 die Grundsteuerreform. Diese hat zur Folge, dass die Grundsteuer neuberechnet wird und viele Grundstückseigentümer mit einer höheren Grundsteuerlast konfrontiert werden. Auch Mieter werden mit den Folgen der Grundsteuerreform belastet. Die AfD-Fraktion Leipzig versuchte den Kämmerer deswegen bereits vor Monaten davon zu überzeugen, dass die Grundsteuerpflichtigen in Leipzig über die Hebesätze entlastet werden müssen. Leider wurde nur eine Aufkommensneutralität der Grundsteuer beschlossen. Heißt: Nach wie vor müssen zahlreiche Grundstückseigentümer und Mieter mit einer deutlichen Mehrbelastung rechnen! Im CDU-geführten Finanzdezernat ist derweil von „Ausfallrisiken“ der Grundsteuer die Rede. Tatsächlich liegen zahlreiche Einsprüche und Anträge auf Aussetzung der Vollziehung vor, welche Risiken für die Höhe der städtischen Grundsteuereinnahmen darstellen könnten. Über einen Risikoaufschlag in Gestalt eines höheren Hebesatzes sollen nun die möglichen Mindereinnahmen von den Steuerpflichtigen kompensiert werden. Aus unserer Sicht ist dieses Vorgehen abzulehnen. Es steht zu befürchten, dass die Stadtverwaltung über den Risikoaufschlag Mehreinnahmen generieren möchte und zukünftig weiter an der Grundsteuerschraube dreht!

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