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Redebeitrag Stadtrat Marius Beyer in der Ratsversammlung vom 21.11.2024

zum Änderungsantrag VIII-DS-00158 „Hebesatz-Satzung für Grundsteuer A und B ab 2025“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

deutschlandweit greift zum 1. Januar 2025 die Grundsteuerreform. Diese hat zur Folge, dass die Grundsteuer neuberechnet wird und viele Grundstückseigentümer mit einer höheren Grundsteuerlast konfrontiert werden. Auch Menschen, welche keinen Grund und Boden besitzen (z.B. Mieter) werden mit den Folgen der Grundsteuerreform belastet. Denn: Die Grundsteuererhöhung wird über die Mietnebenkosten an den Mieter weitergegeben.

Die AfD-Fraktion Leipzig versuchte den Kämmerer deswegen bereits vor Monaten davon zu überzeugen, dass die Grundsteuerlast, welche sich aus der Grundsteuerreform zum 1.1.2025 ergibt, für die Steuerpflichtigen in Leipzig entlastend, zumindest aber aufkommensneutral, über die jeweiligen Hebesätze zu gestalten ist.

Leider wurde im Ergebnis der Diskussion eine Aufkommensneutralität der Grundsteuer im Haushaltsplan 2025/2026 aufgenommen.Heißt: Nach wie vor müssen – gerade am Stadtrand – Grundstückseigentümer mit einer ordentlichen Grundsteuererhöhung und Mieter mit einer Erhöhung der Mietnebenkosten rechnen!

An den Beschluss zur selbstauferlegten Aufkommensneutralität der Grundsteuer scheint sich der Oberbürgermeister aber nicht so recht gebunden zu fühlen – von „Ausfallrisiken“ der Grundsteuer B und Kompensationen ist die Rede. Tatsächlich liegen zahlreiche Einsprüche und Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Grundsteuerwertfeststellung vor, welche Risiken für die Höhe der städtischen Grundsteuereinnahmen darstellen könnten. Über einen „Risikoaufschlag“ in Gestalt eines höheren Grundsteuerhebesatzes sollen die möglichen Mindereinnahmen von den Grundsteuerpflichtigen kompensiert werden müssen.

Aus unserer Sicht ist dieses Vorgehen abzulehnen. Es steht zu befürchten, dass die Stadtverwaltung über einen Risikoaufschlag Mehreinnahmen in der Grundsteuer generieren möchte und zukünftig weiter an der Grundsteuerschraube gedreht wird.

Bürgerfreundlicher ist aus unserer Sicht folgende Berechnung: Haushaltsansatz 2024 ./. Messbetragsvolumina (neu: ohne Ausfallrisiko)
= Grundsteuer-Hebesatz 420

Diesen Hebesatz der Grundsteuer B schlagen wir in unserem ersten Änderungsantrag vor und bitten um Zustimmung.

Weiterhin ist davon auszugehen, dass über zahlreiche Einsprüche und Anträge zur Aussetzung der Vollziehung der Grundsteuerwertfeststellung im Laufe des Jahres 2025 entschieden werden wird. Das Ausfallrisiko der Grundsteuer B muss aus Sicht der AfD-Fraktion zum Jahresende 2025 neu bewertet werden. Daraus schlussfolgernd ergibt sich die Notwendigkeit einen neuen Hebesatz für das Jahr 2026 zu beschließen. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.

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