Der Stadtrat hat im Juni 2025 die Neufassung der Stellplatz-Satzung, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, beschlossen. Das Problem, dass in vielen Stadtteilen zu wenige Parkplätze vorhanden sind, wird dabei nicht berücksichtigt. Leipzigs Bevölkerung wächst, die Zahl der Kfz wächst, die Zahl der Berufspendler wächst, doch der öffentliche Nahverkehr ist für viele noch immer keine zuverlässige Alternative. Das private Kfz bleibt somit für viele unverzichtbar. Die Stellplatz-Satzung lässt unbeachtet, dass die Kommune selbst die Anzahl der Plätze im privaten und im öffentlichen Raum erheblich reduziert. Natürlich klagt mancher Bauherr oder Investor, dass so Baukosten oder Mieten teurer würden. Aber wir können die Immobilienwirschaft nicht aus der Mit-Verantwortung für den öffentlichen Raum unserer Stadt entlassen – deren Attraktivität ist auch ein Wert. Die Vermietung eines Stellplatzes, auch in einer Tiefgarage, kann kostendeckend angelegt sein. Aufgabe der Stellplatzsatzung ist es, den öffentlichen Raum vor zu vielen privat geparkten Kfz zu bewahren. Deshalb hat die AfD-Fraktion Leipzig beantragt, dass für jede neue Wohnung ein privater Stellplatz hergerichtet wird, wie es die Landesbauordnung vorsieht. Dieser kann ersatzweise auch für Fahrräder genutzt werden.
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Mehr Kfz –
zu wenig Stellplätze!
Leipziger Amtsblatt Nr. 13/2025
- Beiträge im Amtsblatt
- Udo Bütow
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