Anfrage zur Ratsversammlung am 28. Januar 2026
Lesezeit: 1 Minute

Vorhandensein von Geschäftsordnungen in den einzelnen Ortschaftsräten der Stadt Leipzig

Anfrage-Nr. VIII-F-02249-AW-01

Eine funktionierende Demokratie benötigt klare Regelungen. Auf kommunaler Ebene ergibt sich daraus, dass neben der Sächsischen Gemeindeordnung, die Hauptsatzung der Stadt Leipzig sowie die Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig zur Anwendung kommen.

Wir fragen an:

1. Gilt die Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig analog auch für die Sitzungen der Ortschaftsräte?

2. Wenn Frage 1 verneint wird: Haben die einzelnen Ortschaftsräte der Stadt Leipzig eigene Geschäftsordnungen und wenn ja, welche Ortschaftsräte?

3. Wenn für alle oder einzelne Ortschaftsräte keine Geschäftsordnungen bestehen: Hält die Stadtverwaltung Geschäftsordnungen für die Ortschaftsräte für notwendig bzw. wünschenswert?

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