Beschlussvorschlag:
- Die Radfahrkontrollen in Fußgängerzonen durch das Ordnungsamt der Stadt Leipzig finden mindestens einmal pro Monat statt. Dies geschieht, soweit möglich, im Zusammenwirken mit der Landespolizei.
- Die Radfahrkontrollen finden in nicht vorhersehbarer Weise an unterschiedlichen Tagen und Uhrzeiten statt.
- Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche weiteren Maßnahmen sinnvoll sein könnten, um Radfahrer verstärkt zu einer regelkonformen Fahrweise und Einhaltung der StVO zu bewegen.
Begründung:
Bei den vor kurzem bekannt gegebenen Ergebnissen der Radfahrkontrollen 2019 ist erkenntlich, dass bei den durchgeführten Kontrollen innerhalb relativ kurzer Zeiträume (jeweils 2 Stunden) eine erhebliche Anzahl an Ordnungswidrigkeiten in Form von Radfahren trotz Verkehrsverbot in der Fußgängerzone festgestellt wurde. Trotz der offensichtlich vorhandenen eklatanten Problematik des häufig verkehrswidrigen Verhaltens von Radfahrern fanden jedoch im Jahr 2019 lediglich sechs Radfahrkontrollen statt, die sich dann auch nur maximal einmal im Monat über leicht vorhersagbare Zeiträume zur Mittagszeit erstreckten. Diesem Missstand will vorliegender Antrag Abhilfe verschaffen.