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VI-A-04043 Einführung einer Kulturförderabgabe

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig prüft die Einführung einer Kulturförderabgabe („Kultur-Euro“) als dauerhaften Beitrag zur Finanzierung der städtischen Museumslandschaft, der städtischen Bibliotheken und der städtischen kulturellen Eigenbetriebe Oper, Gewandhaus, Schauspiel, Theater der jungen Welt und Musikschule „Johann Sebastian Bach“ und des ZOO. Der „Kultur-Euro“ wird von jedem Gast Leipzigs, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und in einem Hotel, einer Pension oder ähnlich gearteten Übernachtungseinrichtungen in der Stadt Herberge findet, erhoben. Diese Kulturförderabgabe soll den Betrag von einem Euro pro Gast nicht überschreiten. Die Abgabe wird immer zum Besuchsbeginn des Übernachtungsgastes in der Beherbergungseinrichtung erhoben.

Den Prüfbericht zur Durchführbarkeit der Erhebung dieser städtischen Kulturförderabgabe legt die Stadtverwaltung bis zum Ende des dritten Quartals 2017 vor.


Sachverhalt: 
 

Der Finanzbedarf für den Erhalt unserer einzigartigen und vielfältigen Leipziger Kulturlandschaft wird von Jahr zu Jahr größer. Die finanziellen Möglichkeiten der Stadt können mit den teils massiven Kostensteigerungen in diesem Bereich schon lange nicht mehr Schritt halten. Wenn der Erhalt dieser Kulturlandschaft wünschenswert ist, sollte es an der Zeit sein, über alternative und vielleicht auch unkonventionelle Beiträge zur Kostendeckung im Kulturbereich nachzudenken. Ein Vorschlag für einen Beitrag zur Minimierung der Kostenlast für die Stadt, der aber auf Akzeptanz und nicht auf Abschreckung bei Gästen unserer Stadt stoßen soll, liegt mit diesem Antrag zur Einführung einer zweckgebundenen Kulturförderabgabe „Kultur-Euro“ vor.

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