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Arbeitspflicht für Asylbewerber!

Leipziger Amtsblatt Nr. 09/2025

Die AfD-Fraktion Leipzig beantragte im April 2025 kommunale Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber zu schaffen, um sie zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten zu können. Grundlage bildet der § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Dieser erlaubt es Kommunen, Asylbewerbern Arbeitsgelegenheiten anzubieten. Die zu leistende Arbeit wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet. Wird eine angebotene Arbeitsgelegenheit durch einen arbeitsfähigen Asylbewerber unbegründet abgelehnt, so kann dies mit einer Leistungskürzung sanktioniert werden. Wir begrüßen diese Möglichkeit und sehen darin eine Chance, Asylbewerbern eine geordnete Tagesstruktur zu ermöglichen. Außerdem gibt es den Asylbewerbern auch ein gutes Gefühl, auf diesem Wege der gastgebenden Gesellschaft etwas zurückgeben zu können. Viele Landkreise in Mitteldeutschland arbeiten aktuell an einem Konzept zur Umsetzung der Arbeitspflicht für Asylbewerber und bereiten Arbeitsgelegenheiten vor. Um die Arbeitspflicht für Asylbewerber auch in Leipzig durchzusetzen, könnten der Kommunale Eigenbetrieb Engelsdorf und der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig Arbeitsgelegenheiten im Bereich der Grünflächenpflege und der Stadtsauberkeit anbieten. Leider scheiterte unser Vorstoß vorerst an Linken, Grünen, SPD und auch BSW.

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