Friedensrichter werden für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt. Ihre Aufgabe besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung beizulegen. Dabei geht es um Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus dem Nachbarrecht und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre. Für die Durchführung eines strafrechtlichen Privatklageverfahrens ist ein Vorverfahren beim Friedensrichter obligatorisch.
Wir fragen an:
- Konnten die Sprechzeiten der Friedensrichter in der Vergangenheit ordnungsgemäß abgesichert werden?
- Wie verteilten sich die begonnenen Schlichtungsverfahren zahlenmäßig auf die einzelnen Rechtsgebiete in den Jahren 2023, 2024 und 2025?
- Wie lange beträgt die durchschnittliche Dauer eines Verfahrens?
- Wie hoch war der Anteil der erfolgreich erledigten Schlichtungsverfahren in den Jahren 2023, 2024, 2025? Bitte auch nach Rechtsgebiet aufschlüsseln.
- Gab es in der Vergangenheit genügend Bewerber für eine Neuwahl zum Amt der Friedensrichter?


