Beschlussvorschlag
Der Beschluß des Antrags VI-A-07961 inkl. aller beschlossenen Änderungsanträge
des Stadtrates Leipzig vom 30. Oktober 2019 über die Ausrufung des
Klimanotstandes wird aufgehoben.
Sachverhalt
Trotz genauer Beobachtung ist eine Klima-Notstandssituation in Leipzig nicht
erkennbar. Eine Verstetigung der Ausrufung des Notstandes ist deswegen nicht
angezeigt.
Unwetter-Ereignisse in entfernten Regionen oder auf anderen Kontinenten sind für
Leipzig nicht maßgeblich, da der Stadtrat hierüber keine Expertise besitzt, sie für die
Stadt Leipzig keine Relevanz haben und Maßnahmen der Stadt in weit entfernten
Regionen keine signifikante Wirkung erzielen. Aus diesem Grund sind beanspruchte
Vorreiterrollen lediglich von symbolischer Bedeutung.
Durch die Aufhebung des Beschlusses eines Klimanotstandes ist nicht berührt die
ökologisch-sensible Behandlung des öffentlichen Raumes und die ökologisch-
aufmerksame Behandlung bei den Vorhaben der Stadt Leipzig. Ziel ist aber die
wirkungs- und effizienzorientierte Maßnahmen-Steuerung anstelle ineffizienter
Maßnahmen zur vermeintlichen Klimarettung.
Damit können Verwaltungs- und Planungsvorgänge erheblich vereinfacht und Kosten
gespart werden.