Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele. In Konsequenz wurde auf Bundesebene beschlossen, dass deutschlandweit bis zum 1. Januar 2025 die Neuberechnung der Grundsteuer zu erfolgen habe. Viele Grundstückseigentümer – auch zahlreiche Unternehmen – werden nun wahrscheinlich mit einer Erhöhung der Grundsteuerlast konfrontiert. Auch Menschen ohne eigenen Grund und Boden (z.B. Mieter) werden mit den negativen Folgen der Grundsteuerreform belastet. Denn: Die Grundsteuererhöhung wird über die Mietnebenkosten an den Mieter weitergegeben. Damit droht eine weitere Explosion der Mietkosten in Leipzig! Durchschnittlich verdienende Stadtbewohner würden noch weiter an die Peripherie und in Brennpunkt-Viertel abgedrängt werden. Die AfD-Fraktion Leipzig forderte daher die kommunalen Hebesätze der Grundsteuer so anzupassen, dass möglichst alle Grundstückseigentümer und Mieter in Leipzig entlastet werden! Leider wurde auf Vorschlag des CDU-geführten Finanzdezernates lediglich eine Aufkommensneutralität beschlossen, mit der Folge, dass zahlreiche Hauseigentümer immer noch mit einer erheblichen Mehrbelastung rechnen müssen. Schade!
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Grundsteuer:
Hebesatz senken!
Leipziger Amtsblatt Nr. 06/2024
- Beiträge im Amtsblatt
- Marius Beyer
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