Antrag-Nr. VII-A-08500
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Hundekot im öffentlichen Raum mittels DNS-Überwachung bekämpfen

Antrag-Nr. VII-A-08500

Beschlussvorschlag
1. Der Oberbürgermeister legt der Ratsversammlung bis Ende 2023 eine Beschlussvorlage vor, die die Einführung einer DNS-Überwachung für Hunde zum Zwecke der Bekämpfung von nicht ordnungsgemäß entsorgtem Hundekot im öffentlichen Raum beinhaltet.
2. Die Stadtverwaltung prüft, inwieweit die Kosten der DNS-Überwachung über eingenommene Bußgelder gedeckt werden können. Weiterhin wird geprüft, ob bei Bedarf die Höhe der entsprechenden Bußgelder anzupassen ist.

Sachverhalt
Hundekot im öffentlichen Raum ist ein Ärgernis für alle Bürger. Eine Minderheit von Hundebesitzern unterlässt es, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner ordnungsgemäß zu entsorgen und sorgt somit für Ekel erregende und potentiell gesundheitsgefährdende Stellen in unserem Stadtbild. Dies ärgert insbesondere auch die große Mehrheit der pflichtbewussten Hundebesitzer, die die unvermeidlichen Hinterlassenschaften ihrer Tiere ordnungsgemäß entsorgen.

In den letzten Jahren haben die Vorkommnisse von nicht ordnungsgemäß entsorgtem Hundekot in unserer Stadt zugenommen. Viele Bürger fragen sich daher, was die Stadtverwaltung gegen dieses Ärgernis unternimmt. Die bisherigen Maßnahmen scheinen nur bedingt Wirkung zu zeigen und ihre Ausweitung könnte wohl nicht mit verhältnismäßigem Personalaufwand durchgeführt werden.
Daher ist die Stadtverwaltung nun gefordert innovativ zu denken und neue Maßnahmen zu ergreifen. Eine probate Möglichkeit dafür wäre die DNS-Überwachung von Hunden. Bei dieser Methode wird im Rahmen der Anmeldung des Hundes zur Hundesteuer eine DNS-Probe des Tieres genommen und registriert bzw. eingelagert.

Im gesamten Stadtgebiet sollen an neuralgischen Punkten Kontrollen nach nicht ordnungsgemäß entsorgtem Hundekot stattfinden. Bei Auffinden von solchem Hundekot kann die DNS desselben mit der eingelagerten DNS verglichen werden und somit der pflichtvergessene Hundebesitzer mit einem Bußgeld belegt und ihm idealerweise die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.

Zahlreiche deutsche Kommunen haben mit ähnlichen Problemen zu kämpfen und beschäftigen sich bereits mit diesem Verfahren. Im Ausland ist man bereits weiter. Beispielsweise wird die DNS-Überwachung von Hunden schon seit mehreren Jahren in der israelischen Metropole Tel Aviv eingesetzt, ebenso wie im spanischen Malaga. In Süd-Tirol wird das Verfahren sogar in der gesamten Provinz Bozen angewandt. Die Stadt Leipzig sollte nun folgen und die DNS-Überwachung von Hunden zeitnah einführen, um dem Problem Herr zu werden.

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