Die Zahlen der Migranten, welche der Stadt Leipzig zugewiesen werden, steigen in rasantem Tempo. Allein in diesem Jahr erwartet die Stadt Leipzig 3.300 zusätzliche Migranten. Neben den bereits in den vergangenen Jahren eingereisten Asylforderern und ukrainischen Kriegsflüchtlingen eine gewaltige Belastung für unsere Stadt, die bereits jetzt mit knappem Wohnraum zu kämpfen hat.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach den Gegenmaßnahmen der Stadtverwaltung. Das wichtigste Mittel, um abgelehnte Asylforderer in ihre Heimat oder andere Länder zurückzuführen, sind Abschiebungen. Abschiebungen sind als wichtiges Instrument der Durchsetzungsfähigkeit des Rechtsstaates zu bewerten. Abschiebungen schaffen Sicherheit auf den Straßen und dringend benötigten Wohnraum.
Wir fragen daher an:
- Wieviele ausreisepflichtige Ausländer haben derzeit nach Kenntnis der Stadtverwaltung in Leipzig ihren gewöhnlichen Aufenthalt? Wir bitten um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeiten.
- Welche Bemühungen unternimmt der Oberbürgermeister, auch in seiner Funktion als Vizepräsident des Deutschen Städtetags, um die Zahl der Abschiebungen aus Leipzig und der gesamten Bundesrepublik Deutschland zur Entlastung der Kommunen zu erhöhen?
- Wäre die Stadt Leipzig immer noch auf den Neubau von „Flüchtlings“-Unterkünften angewiesen, wenn alle ausreisepflichtigen Ausländer aus Leipzig konsequent abgeschoben würden bzw. freiwillig ausreisen würden?
- Bezugnehmend auf §10a Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz: Ist aus Sicht der Stadtverwaltung Leipzig die Erhebung einer Nutzungsgebühr von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Gemeinschaftsunterkunft bzw. für die Bereitstellung von Wohnraum rechtlich vertretbar?