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Methode zur Bildung der Wahlkreise für die Stadtratswahl 2019

Sachverhalt:

Die Bewertung der Wahlkreiseinteilungen von 2009 und 2014 zeigt eine klare Benachteiligung der Chancen von Bewerbern im Wahlkreis 6 zur Erzielung eines Stadtratsmandates auf und damit die Verhinderung einer angemessenen Interessenvertretung für dieses Stadtgebiet, dem u.a. der eigentlich zu Grünau gehörige Ortsteil, Grünau-Siedlung, bisher nicht zugeordnet wurde. Dies kommt im Ergebnis darin zum Ausdruck, dass dieser Wahlkreis zur Stadtratswahl 2014 sowie als Vorschau zur Stadtratswahl 2019 gegenüber den Wahlkreisen 1 bis 5 sowie 7 bis 9 ein Defizit von zumeist mehr als 10.000 Einwohnern aufweist, gegenüber Wahlkreis 0 gar ein Defizit von mehr als 20.000 Einwohnern. Daraus folgt lt. Informationsvorlage, dass zur Stadtratswahl 2014 im Wahlkreis 0 dreizehn Bewerber in den Stadtrat gewählt wurden, im Wahlkreis 6 lediglich vier Bewerber. 

Aus Sicht der AfD-Fraktion ist daher ein ausgeglichener Wahlkreiszuschnitt anzustreben, der die Regelung – gemäß § 2 KomWG –  einer möglichen 25%-Abweichung von der Einwohnerzahl aller übrigen Wahlkreise, im Interesse der Chancengleichheit für den Wahlkreis 6 im Sinne unseres Beschlussvorschlages harmonisiert.

Ein Blick auf die derzeitige Abgrenzung des Wahlkreises 6 zeigt aus Sicht der AfD-Fraktion ein ohnehin bizarres Gebilde, welches auch für den Wähler vor Ort durchaus unverständlich ist.

Außerdem ist mit einer höheren Wahlbeteiligung aufgrund eines veränderten Zuschnitts für den „neuen“ Wahlkreis 6 zu rechnen.

Beschlussvorschlag:

Der Wahlkreis 6 wird gemäß bereits 2013 dem Stadtrat unterbreiteten Vorschlag der Verwaltung, die Ortsteile 63 (Grünau-Siedlung) und 66 (Miltitz) hinsichtlich Einwohnerzahl und Fläche einzubeziehen, erweitert.

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