Lesezeit: 1 Minute

P-04519-DS-02-ÄA-01 Einstellung der Fördergelder für den Roten Stern Leipzig

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig schlägt dem Verein „Roter Stern“ vor, sich mit seinen Fans auseinanderzusetzen, um diskriminierende und/oder gewaltbereite Aktionen in Zukunft zu unterbinden. Bei wiederholten, aktenkundigen Verstößen oder Ablehnung des Vorschlages droht der Verlust der Förderfähigkeit.


Sachverhalt:

Die Stadt Leipzig ist verpflichtet, sich um Sicherheit und Ordnung aller Bürger zu kümmern. Sie kann diese im vorliegenden Fall mit der Steuerung von Zuwendungen beeinflussen. Das Antidiskriminierungsgebot der Sportförderrichtlinie in Nr. 5, Absatz 10 bietet hierfür eine sehr gute Grundlage. Dennoch sollte der Entzug von Fördermitteln die Ultima Ratio sein. Deshalb ist ein vertrauensvolles Gespräch der Verwaltung mit dem Vereinsvorstand und die Erklärung der möglichen Konsequenzen ein Schritt, eventuelle Konflikte rund um den Sportverein friedlich aus der Welt zu räumen.

Teilen:

Facebook
Twitter
Email
Drucken

Weitere Beiträge

Aufnahmestopp für Leipzig! Auswirkungen der Asylpolitik begrenzen und besser steuern!

Antrag-Nr. VIII-A-00771

Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird ersucht, sich bei der Landesdirektion Sachsen für einen
Aufnahmestopp für Asylbewerber in Leipzig einzusetzen.

Sachverhalt
Nach § 2 SächsFlüAG ist die Stadt Leipzig untere…

Ausrufung des Klimanotstandes aufheben!

Antrag-Nr. VIII-A-00611

Beschlussvorschlag
Der Beschluß des Antrags VI-A-07961 inkl. aller beschlossenen Änderungsanträge
des Stadtrates Leipzig vom 30. Oktober 2019 über die Ausrufung des
Klimanotstandes wird aufgehoben.


Sachverhalt
Trotz genauer Beobachtung ist…

Nach oben scrollen

Suchformular

Schnellkontakt

Facebookeinträge werden geladen ...