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Pilotprojekt Alkoholverbotszonen

Antrag-Nr. VII-A-08117

Beschlussvorschlag
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mindestens drei Leipziger
Kriminalitätsschwerpunkte pilothaft für ein Jahr zu Alkoholverbotszonen zu erklären. Auf
Grundlage des § 9a Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs 1, § 14 sowie § 17 Abs. 1 des Polizeigesetzes
des Freistaates Sachsen (SächsPolG) werden entsprechende Ergänzungen der
Polizeiverordnung der Stadt Leipzig bzw. drei einzeln zu beschließende
Polizeiverordnungen zu den potentiellen Alkoholverbotszonen bis zum Ende des IV.
Quartals 2023 vorgelegt.

2. In Ergänzung des Pilotprojektes „Alkoholverbotszonen“ werden im Umfeld der drei
festzulegenden Bereiche Straßensozialarbeit und örtliche (mobile) Suchtprävention
zielgerichtet eingesetzt.

3. Dem Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung, dem Fachausschuss Soziales,
Gesundheit und Vielfalt, dem Drogenbeirat und dem jeweils zuständigen
Stadtbezirksbeirat wird quartalsweise ein Zwischenbericht zum Pilotprojekt
„Alkoholverbotszonen“ sowie zu den begleitenden Maßnahmen
(Straßensozialarbeit/örtliche Suchtprävention) vorgelegt.

Sachverhalt
Eisenbahnstraße, Bürgermeister-Müller-Park, Richard-Wagner-Platz, Rabet, Bernhardiplatz,
Rosental, Lene-Voigt-Park, Clara-Zetkin-Park, Johannapark, Stuttgarter Allee, Bereiche um
Hauptbahnhof/Schwanenteich – all diese Straßen, Plätze, Grünanlagen zählen zu Leipzigs
Drogenhotspots und Kriminalitätsschwerpunkten. Dies geht u. a. aus dem Suchtbericht 2022
der Stadt Leipzig sowie der Beantwortung einer Anfrage der Linken-Landtagsabgeordneten
Kerstin Köditz aus dem Jahre 2021 hervor.

Laut Aussagen der Polizeidirektion Leipzig sind einige der benannten öffentlichen Räume vor
allem im Phänomenbereich der Roh- und Freiheitsdelikte auffällig, aber auch andere Delikte
konnten festgestellt werden. Hierbei ist besonders zu beobachten, dass die Tatverdächtigen
meist unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln, vor allem Alkohol, standen.
Die große Zahl von Personen bzw. Gruppierungen verschiedenster Nationalitäten,
Altersgruppen, Religionen sowie Ethnien, die sich über mehrere Stunden in diesem Bereich
aufhalten und der parallel dazu stattfindende Konsum von Alkohol und anderen
berauschenden Substanzen, lässt eine immer geringer werdende Hemmschwelle zwischen
diesen Personen beobachten. Im öffentlichen Raum kommt es daher vermehrt zu
Lärmbelästigungen, Verschmutzungen sowie Sachbeschädigungen (u. a. auf Stadtmobiliar
und an Haltestellen), aber auch verbalen Belästigungen bzw. Anfeindungen und körperlichen
Übergriffen, nicht nur untereinander, sondern auch gegenüber unbeteiligten Passanten. Das
Sicherheitsempfinden der Leipziger wird daher nachhaltig negativ beeinflusst.
Bisher konnten Leipzigs Drogen- und Kriminalitätsschwerpunktbereiche nicht nachhaltig
entschärft werden. Die AfD-Fraktion Leipzig regt deshalb die pilothafte Einrichtung von bis zu
drei örtlich und zeitlich begrenzten Alkoholverbotszonen gemäß § 9a SächsPolG an.
Ziel dieses Pilotprojektes ist primär die Reduzierung von alkoholbedingten Straftaten, vor
allem die aus dem Bereich der Roh- und Freiheitsdelikte. Alkoholverbotszonen sollen im
Wesentlichen die Attraktivität etablierter Treffpunkte für die entsprechende Klientel
reduzieren und so auch Folgeerscheinungen wie Revierkämpfe und alkoholbedingte
Streitigkeiten minimieren. Dadurch können zukünftig Belästigungen gegenüber unbeteiligten
Passanten verringert und gleichbedeutend die Außendarstellung des öffentlichen Raumes
positiver gestaltet werden. Hierbei ist eine Eindämmung der Ordnungsstörungen und
weiterer Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Bereich
beabsichtigt.

Freilich ist nicht auszuschließen, dass sich ein Teil der alkoholkonsumierenden Klientel
andere Konsumräume im öffentlichen Raum sucht (Verdrängungsprozess). Vor diesem
Hintergrund und der Tatsache, dass ggf. für einzelne Personen gesonderte Hilfebedarfe
bestehen, sollen im Umfeld der pilothaften Alkoholverbotszonen Straßensozialarbeit sowie
örtliche (mobile) Suchtprävention zielgerichteter eingesetzt werden.
Die Stadt Leipzig kann sich bei der Ausarbeitung entsprechender Verordnungen zu örtlich
und zeitlich begrenzten Alkoholverbotszonen durchaus an Beschlusslagen der
Landeshauptstadt Dresden orientieren.

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