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Redebeitrag Stadträtin Sylvia Deubel in der Ratsversammlung am 20./21.09.2023

zu TOP 14.21 VII-DS-08545-ÄA-01_ Gründachförderrichtlinie

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete und Stadträte,
sehr geehrte Gäste,

die Anpassung der Gründachförderrichtlinie, um die Förderquote zu erhöhen ist nachvollziehbar.

Die positive Wirkung auf das Kleinklima der Stadt, bezüglich des Kühlungseffektes von Gründächern, der Wasserspeicherkapazität und Verdunstungseffekte sind durchaus gegeben, sofern es sich um Intensive Dachbegrünung handelt. Auch extensive Begrünung in schattigen Lagen, auf denen niedrigen Pflanzen und Moosen wachsen können, haben diesen Effekt.

So weit so gut.

Doch in der Anlage 1, die hier als Beschlussvorlage zur Abstimmung steht, sollen nicht nur Dachbegrünung gefördert werden. Mit dem Bonus „Solar-Gründach“ (S) sollen ausschließlich Extensiv-Begrünungen, kombiniert mit Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen bezuschusst werden.

Bei einer Extensiven Dachbegrünung ist der Effekt, dass durch die Kühlungsleistung der Pflanzen ein höherer Wirkungsgrad der Anlagen erreicht werde, nicht gegeben. Die bessere Kühlungsleistung, die durch die Dachbegrünung erreicht werden soll, wird durch die Wärmereflektion der Solarmodule ins Gegenteil verkehrt. Die Förderung von Photovoltaik- und Solar-Anlage auf Dächern ist generell von der Gründachförderung abzukoppeln und gegebenenfalls als separate Förderrichtlinie zu erstellen. 

Aus den genannten Gründen, bitte ich um Zustimmung unseres Änderungsantrages. Vielen Dank!

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