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Redebeitrag Stadtrat Marius Beyer in der Ratsversammlung vom 15.01.2024

zum Antrag VIII-A-00144 „Einführung einer Fachförderrichtlinie zur Beseitigung von Graffiti an privaten baulichen Anlagen“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Illegale Graffiti-Schmierereien im Leipziger Stadtgebiet sind vielen Bürgern ein Dorn im Auge. Sie suggerieren Unsauberkeit, senken die Aufenthaltsqualität und das Sicherheitsgefühl im jeweiligen Stadtviertel. Das Stadtbild unserer eigentlich wunderschönen Heimatstadt Leipzig wird durch derartige Schmierereien großflächig verschandelt. Dies fällt auch Gästen zunehmend auf und schadet dem Ansehen unserer Stadt!

Im strafrechtlichen Sinne sind illegale Graffiti eine Sachbeschädigung, im gesamtgesellschaftlichen Kontext aber auch Ausdruck der Verwahrlosung unserer Gesellschaft und des gegenwärtigen Werteverfalls.

Aus der Polizeilichen Kriminalstatistik der Polizeidirektion Leipzig geht hervor, dass im Berichtsjahr 2023 illegale Graffiti einen Anteil von 30,8 Prozent der polizeilich registrierten Sachbeschädigungen im Stadtgebiet Leipzig ausmachten. Bei der Interpretation der Fallzahlen ist jedoch zu beachten, dass diese – wenn überhaupt – nur eine Annäherung an die tatsächliche Entwicklung der Delikte im Zusammenhang mit Graffiti darstellen. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen.

Mit der Losung „Graffitiprävention als gesamtstädtische Querschnittsaufgabe“ wirbt die Stadtverwaltung auf ihrer Webseite für eine möglichst rasche Graffitibeseitigung, um betroffene Flächen vor einer neuerlichen Besprühung zu schützen. Dem Ordnungsamt stehen jährlich rund 260.000 Euro für die Entfernung illegal angebrachter Graffiti, Tags und Ähnlichem an städtischen Liegenschaften zur Verfügung.

Wir als AfD-Fraktion fragen uns aber: Wo bleibt die kommunale Unterstützung privater Grundstückseigentümer bei der Beseitigung von Schmierereien und der Durchführung präventiver Maßnahmen im Kontext von „Graffitiprävention als gesamtstädtische Querschnittsaufgabe“? Als mindestens fragwürdig ist in diesem Zusammenhang auch die Unterstützung der Stadt Leipzig für Graffitiprojekte zu sehen.

Die Silberstadt Freiberg und die baden-württembergische Universitätsstadt Tübingen sind uns da ein paar Schritte voraus. Beide Städte unterstützen private Häusle-Besitzer und heimische, kleine und mittlere Unternehmen bei der Beseitigung und Verhinderung von Schmierereien durch eine kommunale Förderung.

Konkret können beispielsweise Mittel für Reinigungsleistungen, das Aufbringen von Anti-Graffitibeschichtungen, die Begrünung mit Kletterpflanzen oder andere Gestaltungsmöglichkeiten ausgereicht werden. In Leipzig dürfte ein solches Förderinstrument ebenfalls auf Zustimmung in der Stadtgesellschaft stoßen, wenngleich uns die angespannte Haushaltssituation klare Grenzen setzt.

In unserer Neufassung fokussieren wir uns deshalb auf die Erarbeitung einer rechtssicheren Fachförderrichtlinie, welche der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen ist. So haben die einzelnen Fraktionen auch die Möglichkeit die Fachförderrichtlinien im Gremiendurchlauf vor Beschlussfassung konstruktiv kritisch zu begleiten. Über die finanzielle Untersetzung der Fachförderrichtlinie entscheidet das zuständige Fachamt im Rahmen der Planungen zum Doppelhaushalt 2027/2028, sofern sie denn beschlossen wird.

Weiterhin fordern wir die Stadt Leipzig auf sich beim Freistaat Sachsen für die zeitnahe Erarbeitung eines Landesprogramms einzusetzen, welches Privateigentümer bei der Graffitibeseitigung unterstützt.

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam für eine saubere und ordentliche Stadt kämpfen. Unsere Heimat sollte es uns wert sein! Es handelt sich hier zwar nur um einen Baustein, aber lassen Sie uns einen Anfang machen. Wir freuen uns auf breite Zustimmung zu unserem Antrag!

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