Beschlussvorschlag
1.Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein finanziell untersetztes Sofortmaßnahmenprogramm zur Verbesserung der Raumakustik an bestehenden kommunalen Schulen bis Anfang IV. Quartal 2023 aufzulegen.
2.Das Sofortmaßnahmenprogramm zur Verbesserung der Raumakustik an kommunalen Schulen findet zukünftig Einordnung in die kommunale Schulhausbaustrategie
Sachverhalt
Die Bedeutung einer akustisch ausgewogenen Lern- und Lehrumgebung für den Schulerfolg ist wissenschaftlich nachgewiesen. Deshalb sollte das gesprochene Wort im Raum klar und mühelos zu verstehen sein.
Lärm und Halligkeit werden von Schülern wie auch von Lehrkräften als sehr unangenehm und störend empfunden. Gerade in Klassenzimmern unsanierter Bestandsschulen leiden viele Schüler unter der schlechten Sprachverständlichkeit und können dem Unterricht nur schwer folgen. Schnelle Ermüdung und Beeinträchtigung ihrer Leistungen sind die Folge. Lehrkräfte empfinden die schlechte Akustik und die damit verbundenen hohen Geräuschpegel als Stressbelastung. Zudem müssen sie ihre Stimmen deutlich stärker belasten, möglicherweise mit der Folge gesundheitlicher Beeinträchtigungen.
Für eine gute Sprachverständlichkeit ist es vor allem erforderlich, dass Klassenzimmer ausreichend Schallabsorptionsflächen aufweisen, sodass sich möglichst geringe Nachhallzeiten ergeben. Laut DIN 18041, „Hörsamkeit in Räumen“, sollen Klassenräume mit einem Raumvolumen bis ca. 250 m³ Nachhallzeiten von 0,5 bis 0,6 Sekunden aufweisen. Nehmen Schüler mit eingeschränktem Hörvermögen am Unterricht teil, sollen niedrigere Nachhallzeiten bis zu 0,4 Sekunden eingehalten werden.
In vielen Leipziger Bestandsschulen werden die Vorgaben der DIN 18041 „Hörsamkeit in Räumen“ leider nicht eingehalten, sodass sich aus Sicht der AfD-Fraktion Leipzig die Notwendigkeit nach einem Sofortmaßnahmenprogramm zur Verbesserung der Raumakustik ergibt.