VII-F-01048 Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durch gemeinnützige Körperschaften im Kulturbereich

Viele gemeinnützige Körperschaften im Kulturbereich werden durch städtische Fördermittel und Zuwendungen finanziert. Eine zusätzliche Subventionierung von bis zu 75 Prozent durch beispielsweise den Erlass von Mieten und weiteren Kostenpunkten bei Nutzung der Räumlichkeiten der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig würde eine unzulässige Doppelsubventionierung dieser Körperschaften bedeuten. 

Die Gemeinnützigkeit der Körperschaften ist in diesem Zusammenhang zu beachten. […]

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