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VII-F-01048 Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durch gemeinnützige Körperschaften im Kulturbereich

Viele gemeinnützige Körperschaften im Kulturbereich werden durch städtische Fördermittel und Zuwendungen finanziert. Eine zusätzliche Subventionierung von bis zu 75 Prozent durch beispielsweise den Erlass von Mieten und weiteren Kostenpunkten bei Nutzung der Räumlichkeiten der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig würde eine unzulässige Doppelsubventionierung dieser Körperschaften bedeuten. 

Die Gemeinnützigkeit der Körperschaften ist in diesem Zusammenhang zu beachten. Doch auch gemeinnützige Körperschaften haben sich an diverse Vorgaben zu halten, deren Einhaltung zu prüfen ist, um einen Wettbewerbsnachteil nicht geförderter Institutionen zu vermeiden. 

Wir fragen daher an, ob in den letzten 24 Monaten: 

  1. bei der Gewährung der zusätzlichen Subventionierung die Einhaltung der Grundsätze der Gleichstellung und Gleichbehandlung geprüft wurden? Wenn ja durch wen, und wie oft fand diese Prüfung statt? 
  1. in den vorliegenden Fällen die Übereinstimmung von Gemeinnützigkeit der Körperschaften und Veranstaltungszweck geprüft wurde? Durch wen und wie oft fand eine solche Prüfung statt? 
  1. die Einhaltung der brandschutzrechtlichen Vorschriften überprüft wurde? Wie oft fand eine solche Prüfung statt? 
  1. die Einhaltung von Hygienevorschriften bei Veranstaltungen durch von der zusätzlichen Subventionierung profitierenden Körperschaften überprüft wurde? Wie oft fand eine solche Überprüfung statt? 
  1. die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften überprüft wurde? Wie oft fand eine solche Prüfung statt?

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