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Verfall des Hotels Astoria am Willy-Brandt-Platz

Antrag-Nr. VIII-A-00644

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber der Eigentümerin des Grund-
    stückes des ehemaligen Hotels Astoria am Willy-Brandt-Platz, der Vivion AG, förm-
    lich nach § 175 I BauGB anzuzeigen, dass er beabsichtigt, ein Modernisierungs- und
    Instandsetzungsgebot gemäß § 177 BauGB zu erlassen und sie zu entsprechenden
    Erörterungen aufzufordern.
  2. Der Oberbürgermeister berichtet dem Fachausschuss für Stadtentwicklung und Bau
    halbjährlich über die Erörterungen.

Sachverhalt
Mit Antrag Nr. VIII-A-00138 wurde der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, ob durch ein
Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB eine kurzfristige Wie-
deraufnahme der Bauarbeiten am Astoria im Rahmen der Baugenehmigung vom 06.07.2023
erreicht werden kann. Hierauf reagierte der Oberbürgermeister im Rahmen des Verwaltungs-
standpunktes Nr. VIII-A-00138-VSP-01 mit einem Sachstandsbericht. Hiernach komme ein
Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB derzeit nicht in Betracht. Es
seien zuvor Erörterungen und Beratungen mit dem Eigentümer erforderlich. In der Tat sind
solche Erörterungen nach § 175 I BauGB vorgesehen. Es ist allerdings zu beachten, dass
die Bauarbeiten am ehemaligen Hotel Astoria seit Februar 2020 (!) stillstehen. Daher ist die
antragstellende Fraktion zu der Auffassung gelangt, dass sich die Ratsversammlung dieser
Angelegenheit annehmen muss. Sinnvolle Erörterungen über den nicht unerheblichen

Eingriff in das Privateigentum setzen voraus, dass der Eigentümerin klar vor Augen geführt
wird, was beabsichtigt ist. Nur dann gibt es eventuell eine Chance, zu einer gütlichen,
freihändigen Lösung. So kann z. B. eine vertragliche Vereinbarung zur Durchführung der
Bebauung an die Stelle eines Baugebots treten (vgl. Ernst/Zinkhahn pp., BauGB, § 175 RN
32).
Im Rahmen der Erörterung sollte die Stadt die Eigentümerin auch darüber beraten, wie die
Maßnahme durchgeführt werden kann und welche Finanzierungsmöglichkeiten aus öffentli-
chen Kassen bestehen. Eine solche Beratung setzt allerdings zwingend voraus, dass klar
gemacht werden muss, wer für den derzeit desolaten Zustand des Gebäudes verantwortlich
ist:
Die Bauarbeiten begannen 2018 und bestanden lediglich in Abrissarbeiten. Das zunächst
geschlossene Gebäude wurde beschädigt, ohne die Bauarbeiten fortzuführen. Insofern muss
klar sein, dass die wesentlichen Kosten der jetzt erforderlichen Instandsetzung durch die
Bauherrin als Verursacherin zu tragen sind.
Hinsichtlich des Antrags zu 2) hält es die antragstellende Fraktion für erforderlich, dass sei-
tens der Verwaltung gegenüber dem zuständigen Fachausschuss über die Erörterungen mit
der Eigentümerin zu berichten ist. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass seitens
der Bauverwaltung eine dilatorische Behandlung vorliegt. Dem soll durch regelmäßige Be-
richte gegenüber dem Fachausschuss entgegengewirkt werden.
Zum wiederholten Male weist die antragstellende Fraktion darauf hin, dass die Vorausset-
zungen für ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nach § 177 III Bau GB vorliegen.
Die bauliche Anlage ist erneuerungsbedürftig und wegen ihrer städtebaulichen, insbe-
sondere geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung erhaltenswert. Das 1915 fertigge-
stellte Grandhotel Astoria galt als DAS Hotel zum Hauptbahnhof von Leipzig. Es wurde im
Zusammenhang mit dem Hauptbahnhof von den Architekten Lossow und Kühne ein einma-
liges architektonisches Ensemble geschaffen. Auch aus den diversen Stellungnahmen der
Stadtverwaltung ergibt sich, dass man an einer Erhaltung dieses unter Denkmalschutz ste-
henden Gebäudes interessiert ist. Nur leider fehlt ein zielgerichtetes Vorgehen zur Beseiti-
gung der oben geschilderten Problematik des zunehmenden Verfalls des Gebäudes.

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