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VI-A-06479 Festlegung von wirtschaftlichen Befreiungstatbeständen bei der Einführung der Gästetaxe für Übernachtungen von Bau- und Montagepersonal in Leipziger Hotels und Pensionen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung, insbesondere deren zu bildendes Forum, „Gästetaxe“, überarbeitet kurzfristig die vorliegende Gästetaxesatzung mit der Maßgabe, Befreiungstatbestände für Übernachtungen von Bau- und Montagepersonal in Leipziger Hotels und Pensionen verbindlich festzulegen, d.h. das Gästetaxen für derartige Übernachtungen nicht zu entrichten sind. Außerdem ist verwaltungs- seitig zu prüfen, ob weitere Befreiungstatbestände sinnvoll und notwendig sind.


Sachverhalt:

Die zur Ratsversammlung am 27.09.2018 beschlossene Einführung einer Gästetaxe (Neufassung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05645-NF-03 / eingereicht vom Dezernat Finanzen) orientierte vorrangig auf den Tourismus, berücksichtigte jedoch nicht die wirtschaftlichen Folgen für die Vielzahl von Übernachtungen von Bau- und Montagepersonal in Leipziger Hotels und Pensionen. Dieser Personenkreis will hier in Leipzig seiner Arbeit nachgehen und möchte selbstverständlich auch in Leipzig untergebracht werden. Eine zusätzliche Zahlung von Gästetaxen seitens dieses Personenkreises ist existenzgefährdend für Hotel- und Pensionsbetreiber, da Bau- und Montagepersonal in einem solchen Fall auf Übernachtungsmöglichkeiten außerhalb Leipzigs ausweichen würde, mit allen daraus resultierenden negativen wirtschaftlichen Folgen für die betreffenden Hotels und Pensionen, deren Mitarbeiter sowie auch für die Stadt Leipzig selbst.

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