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VI-A-06791 Fernwärmeentwicklung 2022 – 2030

Beschlussvorschlag:

1.      Die Stadt Leipzig wägt ab, welche Vor- und Nachteile bei einem Umstieg vom Fernwärmebezug aus Lippendorf zu eigener Fernwärmeproduktion entstehen. Es soll eine Preiskalkulation, eine Kostenkalkulation und der Umweltschaden für die Zeit der Doppelbelastung berechnet werden, wenn der Ausstieg 2023 statt 2030 oder später erfolgt. 

2.      Nach ausführlicher Besprechung dieser Themen in den Fachausschüssen erfolgt eine Abstimmung im Stadtrat über den Zeitpunkt des Ausstieges aus dem Fernwärmebezug aus Lippendorf.

3.      Dieser Gesellschafterbeschluss soll dann verbindlich als Auftrag an die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH und die Leipziger Stadtwerke GmbH weiter gegeben werden. Eine Vorlage dazu erstellt die Verwaltung bis zur Mitte des Jahres 2019


Sachverhalt: 

Die Stadt Leipzig hat sich in ihrem Energie- und Klimaschutzprogramm sowie im Stadtentwicklungskonzept 2030 eine Reduzierung der Luftbelastung durch Schadstoffe auferlegt.
Eine Verlagerung der Fernwärmeproduktion vom Kraftwerk Lippendorf nach Leipzig schon vor dem Abschalten dieses Kraftwerkes würde die Umweltbelastung von Leipzig für einen langen Zeitraum erhöhen. 
Hier sind die Kosten für CO2-Zertifikate und die Stärke der Belastung bisher nicht ausreichend dargestellt worden.

Ein Fernwärmeumstieg bis 2023 hat weitere Schwierigkeiten, die besprochen werden müssen bevor ein Gesellschafterbeschluss mit einer Tragweite von mehreren hundert Millionen Euro getroffen wird.

So sind die Finanzierung, die möglichen Förderungen durch Bund und Freistaat offen zu legen, sowie die künftige Preisgestaltung, die eine Umlegung der Kosten beinhaltet. Vor allem soll der künftig zu zahlende Fernwärmepreis mit dem derzeitig an Lippendorf zu zahlenden Fernwärmepreis verglichen werden.

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