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VI-A-06946 Rechtskonforme Aufstellung von Luftmessstationen für Feinstaub und Stickstoffoxide im Leipziger Stadtgebiet

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen dafür ein, dass der Aufstellungsort der Messstation bzw. die Luftprobe-Entnahmestelle am Standort „Am Halleschen Tor“ den Vorgaben der EU angepasst wird.

2. Die Stadtverwaltung unterstützt auf Grundlage ihrer fachbezogenen Empfehlungen den Freistaat bei der Standortfestlegung der o.a. Luftmessstation (Probeentnahme-Stelle bzw. kompletter Messstations-Standort).

3. Weiterhin sind die anderen Leipziger Luftmessstationen durch den Freistaat mit Unterstützung der Stadt Leipzig auf EU-Konformität zu überprüfen.

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