Beschlussvorschlag:
Der Punkt 6.3.3 „Netzerweiterung und Trassenfreihaltungen“ wird wie folgt ergänzt:
Prüfung der Verlängerung der Linie 9 ab Connewitzer Kreuz über Wildpark bis zum Forsthaus Raschwitz und langfristige Prüfung der Streckenerweiterung bis zum Cospudener See.
Sachverhalt:
Zur Wiederinbetriebnahme der Linie 9 bis zum Wildpark ist der Bau einer Straßenbahnwendeschleife erforderlich. Da dieses Vorhaben einen ökologischen Eingriff erfordern würde, ist alternativ zu prüfen, ob die Linie 9 bis zum Forsthaus Raschwitz geführt werden kann.
Im Zuge der Kappung der Streckenführung zur Linie 9 ab Connewitzer Kreuz bleibt laut Stadtratsbeschluss die Straßenbahninfrastruktur (Gleise und Oberleitungen) bis zum Forsthaus Raschwitz erhalten.
| Angesichts einer voraussichtlichen Planungsdauer für die Verlängerung der Strecke bis zum Cospudener See von mindestens 10 Jahren kann die Infrastruktur somit wieder mittelfristig in Betrieb genommen werden. |


