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VI-F-01979 Nutzung des ehemaligen Interpelz-Hochhauses am Brühl für Asylbewerber/-innen und Geduldete

Sachverhalt: 
Der Oberbürgermeister traf – ohne Einbeziehung des Stadtrates – die Entscheidung, das ehemalige Interpelz-Hochhaus am Brühl in der Innenstadt von Leipzig für Asylbewerber/innen und Geduldete zu nutzen. Der Einzug der Hilfebedürftigen soll noch in diesem Jahr, möglichst schon ab Ende Oktober 2015 und zeitlich begrenzt bis Ende April 2016 erfolgen. Aus Gesprächen mit vielen besorgten Leipziger Bürgern ergeben sich daher für die AfD-Stadtratsfraktion folgende Fragen in Bezug auf Standort, Sicherheitsvorkehrungen, Kostentransparenz sowie auf ein reibungsloses Miteinander zwischen Leipzigern, Touristen und Asylbewerbern/-innen bzw. Geduldeten. 

Wir fragen an:

  1. Welche Sicherheitsvorkehrungen sind von Seiten des Oberbürgermeisters vorgesehen, um den Schutz der Asylbewerber/-innen und Geduldeten gewährleisten zu können?
  2. Ist vor dem Hintergrund der zunehmenden zivilgesellschaftlichen Auseinandersetzungen ein Sicherheitszaun zum Schutz der Asylbewerber/-innen und Geduldeten um das Brühlhochhaus geplant?
  3. Wieviel Quadratmeter Wohnraum stehen durchschnittlich jedem Bewohner des Hauses zur Verfügung?
  4. Welche Gesamtkosten (Betriebskosten, Sicherheitskosten, Betreuungskosten usw.), einschließlich der bisher bekannten 110.000 Euro für Umbau, werden für die Unterbringung im oben genannten Objekt in Ansatz gebracht?
  5. Welche präventiven Maßnahmen sind seitens der Stadtverwaltung geplant, um eventuelle zwischenmenschliche Konflikte durch das unmittelbare Zusammentreffen unterschiedlicher Kulturen auf engstem Raum innerhalb und außerhalb der Asylunterkunft zu vermeiden?
  6. Kann der Oberbürgermeister dem Stadtrat verbindlich zusichern, dass der Auszug der Asylbewerber/-innen und Geduldeten aus dem Hochhaus am Brühl bis Ende April 2016 erfolgt?

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