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VI-F-01982 Fluglärm, Einhaltung Planfeststellungsbeschluss

Sachverhalt: 
 

Die im Planfeststellungsbeschluss festgelegte gleichmäßige Verteilung der Start- und Landebewegungen auf die nördliche und auf die südliche Start- und Landebahn in den Nachtstunden wird bis heute nicht eingehalten.

Deshalb fragen wir:

  1. Aus welchem Grund wird der festgelegte Beschluss zur Lärmminderung nicht umgesetzt?
  2. Welche Aktivitäten entfaltete die Stadt Leipzig bisher, um ihr Recht auf Einhaltung des Planfeststellungsbeschlusses einzufordern?
  3. Welche Maßnahmen wird die Stadt Leipzig in Zukunft unternehmen, um dieses durchzusetzen?

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