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VI-F-03501 Stand des städtebaulichen Planungsverfahrens für die Quartiersschule Leipziger Osten unter Beachtung der Beibehaltung des in unmittelbarer Nähe befindlichen Garagenstandortes und einer schlüssigen Verkehrsplanung nach Neustrukturierung des Schul-Campus-Umfeldes

Sachverhalt: 
 

Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses zur Errichtung der Quartiersschule (Schul-Campus) in der Ihmelstraße 14 vom 16.09.2015 wurde ein städtebauliches Planungsverfahren eingeleitet. Im Verlaufe des nachfolgenden Planungsprozesses wurde die Bürgerschaft vor Ort bei öffentlichen Informationsveranstaltungen der Verwaltung, in Stellungnahmen an den Oberbürgermeister, in Argumentationen gegenüber dem Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW) und gegenüber der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bau mit einer Vielzahl von fachbezogenen Hinweisen und Forderungen hinsichtlich der Bauplanung vorstellig. Diese betrafen sowohl die konkrete Planung des Schulgebäudes (Turnhallenanbau), die sinnvolle Straßenführung nach Neustrukturierung des Geländes und vor allem den Erhalt des vorhandenen Garagenhofes. Seitens des ASW gab es mit Schreiben vom 07.10.2015 die schriftliche Zusage, dass im Verlaufe des anstehenden Architekturwett-bewerbes Alternativen zur konzeptionellen Einbeziehung des Garagenhofes Krönerstraße / verlängerte Bernhardstraße „mitgedacht“ werden. Im Ergebnis des Architekturwettbewerbes vom 29.08.2016 fanden diese Bürger-Hinweise offensichtlich k e i n e Berücksichtigung, beispielsweise ist der Garagenhof-Standort vom Abriss bedroht und die derzeit geplante Straßenführung aus Sicht der Anwohner völlig unzweckmäßig. Dies ist für unsere Fraktion nicht hinnehmbar.

Wir fragen an:

1. Da Verwaltung und Ratsversammlung stets großen Wert auf Bürgerbeteiligungen legen, warum wurden fachlich fundierte Hinweise aus der Bürgerschaft seitens der Verwaltung ignoriert?

2. Wie ist der derzeitige Bearbeitungsstand zum noch ausstehenden Bauplanungsbeschluss?

3. Welche Möglichkeiten einer kurzfristigen Harmonisierung des Bearbeitungsstandes bezüglich Berücksichtigung der Hinweise und Forderungen der Anwohner sieht die Verwaltung jetzt noch?

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