Sachverhalt:
In der schriftlichen Beantwortung der Anfrage Nr. VI-F-02499 „Personelle Entwicklungsperspektiven des Einsatzdienstes in der Branddirektion Leipzig“ der AfD-Fraktion zur Ratsversammlung am 20.04.2016 wurde unter Pkt.5 seitens der Verwaltung ausgeführt:
„Gegenwärtig ist die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für den Zeitraum 2016 bis 2021, in der die Anzahl der Funktionsstellen unter Beachtung der Eingreifzeiten für zeitkritische Einsätze und der Entwicklung der Stadt Leipzig erneut angepasst wird, in
f i n a l e r Bearbeitung.“
Die Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2016 bis 2021 liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Ratsversammlung jedoch noch nicht vor.
Wir fragen an:
Wann ist mit dem Vorliegen einer Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2016 bis 2021 seitens der Verwaltung zu rechnen?