Lesezeit: 2 Minuten

VI-F-04917-AW-01 Standorte der Luftmessstationen für Feinstaub und Stickstoffoxide auf dem Gebiet der Stadt Leipzig

Sachverhalt
 

Frage 1:

Sind aus Sicht der Stadtverwaltung Anzahl und Standorte der 3 Luftmessstationen (2 Stationen in stark belasteten Straßenbereichen, 1 Station für typische städtische Hintergrundbelastung) in Leipzig vom Prinzip her mit anderen Großstädten vergleichbar?

Antwort:

Die Überwachung und Beurteilung der Luftqualität liegt in der Zuständigkeit des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Für die einzelnen Messstationen sind die Kriterien der Richtlinie 2008/50/EG (Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa) bzw. das Bundes-Immissionsschutzgesetz und der auf dieses Gesetz gestützten Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) maßgeblich. Die 39. BImSchV regelt u. a. die Anforderungen an den Standort und die Anzahl der notwendigen Messstationen für kontinuierliche ortsfeste Messungen je Ballungsraum. Die gesetzlich geforderte Anzahl an Messstationen für den Raum Leipzig ist zur Beurteilung der Einhaltung der nach der 39. BImSchV geltenden Immissionsgrenzwerte für den Schutz der menschlichen Gesundheit mit drei Messstationen (Leipzig-Mitte, Leipzig-Lützner Straße, Leipzig-West) erfüllt.

Frage 2:

Wie bewertet die Stadtverwaltung eine sinnvolle Vergrößerung der Anzahl der Messstellen im Stadtgebiet hinsichtlich Kosten und verbesserter Aussagefähigkeit?

Antwort:

Als Ergänzung zu den ortsfesten Messungen erfolgen seitens des LfULG rechnerische Untersuchungen der Luftschadstoffbelastung in Leipzig nach Maßgabe der 39. BImSchV unter Anwendung von Ausbreitungsmodellen. Die Anwendung von Ausbreitungsmodellen hat den Vorteil, dass Informationen über die stadtweite Luftschadstoffsituation möglich sind, die aus Kostengründen nicht messtechnisch zur Verfügung stehen.

Nach Kenntnisstand der Stadt Leipzig ist die Einrichtung zusätzlicher Messstellen mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden und seitens des LfULG nicht vorgesehen.

Frage 3:

Gibt es zur Thematik „städtische Standorte von Messstationen“ Kontakte und Erfahrungsaustausch mit anderen Städten sowie Landes- und Bundesbehörden? Welche konkreten Ergebnisse liegen dazu vor?

Antwort:

Ob es diesbezüglich einen Erfahrungsaustausch gibt, kann nicht beantwortet werden, da die Betreuung der Messstationen durch das LfULG erfolgt. Die Stadt Leipzig bekommt lediglich die Messwerte durch die Landesbehörde übermittelt.

Teilen:

Facebook
Twitter
Email
Drucken

Weitere Beiträge

standardbild
Anfrage zur Ratsversammlung am 19. April 2023

Leipzig braucht Platz!

Anfrage – VII-F-08424

Die Zahlen der Migranten, welche der Stadt Leipzig zugewiesen werden, steigen in rasantem Tempo. Allein in diesem Jahr erwartet die Stadt Leipzig 3.300 zusätzliche…

standardbild
Anfrage zur Ratsversammlung am 19. April 2023

Ruinöser Zustand von ehemaligen Bahngebäuden entlang der S-Bahnstrecke Plagwitz – Leutzsch

Anfrage-Nr. VII-F-08411

Sachverhalt
Die meisten Gebäude in diesem Streckenbereich bieten für Bahnfahrgäste einen verwahrlosten und schlimmen, ruinösen Anblick. Dies betrifft u.a. vormalige Bahnhofsgebäude wie die Ruine des…

Nach oben scrollen

Suchformular

Schnellkontakt

Facebookeinträge werden geladen ...