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VI-F-06901 Irreführende Hinweisschilder im Straßenraum

Sachverhalt:

Im Straßenbild Leipzigs findet man noch Hinweise auf den ehemals in Leipzig agierenden Versandhandel „Quelle“.

Dieser ist schon seit geraumer Zeit nicht mehr in Leipzig tätig, weshalb diese Beschilderung zu Irritationen führt. So werden z.B. auf öffentlichen Straßen noch die „Quelle Tore“ ausgewiesen.

Deshalb fragen wir:

1.In wessen Verantwortung liegt die Beschilderung?

2.Kann und wird die Stadtverwaltung tätig werden, um die Hinweise auf aktuellen Stand zu bringen? 

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