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VI-F-08138 Sachstand zu den unter dem Aspekt des Denkmalschutzes abgebauten und städtisch eingelagerten Fassadenteilen des Henriette-Goldschmidt-Hauses

Sachverhalt:

Seitens des damaligen Beigeordneten für Planung und Bau, Herrn Dr. Lütke Daldrup, erfolgte auf briefliche Anfrage der Bürgerfraktion vom Februar des Jahres 2000 im April desselben Jahres u.a. folgende Aussage:

– diejenigen Fassadenteile, die unter den Gesichtspunkten des Denkmalschutzes

bedeutsam sind, wurden abgebaut und bei der Stadt eingelagert.

Nach dem seinerzeit erfolgten Abriss des Henriette-Goldschmidt-Hauses wurde der damalige Grundstückseigentümer vertraglich verpflichtet, die eingelagerten Fassadenteile in einem Neubau wieder einzubauen. Inzwischen sind Neubebauungen in diesem Bereich der Friedrich-Ebert-Straße erfolgt. Die Situation einer eventuellen Wiederverwendung der o.a. Fassadenteile ist der anfragenden AfD-Fraktion allerdings unklar.

Wir fragen an:

1. Welcher Sachstand liegt seitens der Verwaltung zu dieser Thematik vor? Falls eine Wiederverwendung bisher nicht erfolgt ist, gibt es aktuelle Planungen dazu?

2. Existiert ein Überblick seitens der Verwaltung zum Gesamtbestand und zur perspektivischen Verwendung weiterer eingelagerter, denkmalgeschützter vormaliger Gebäudeteile, wie z. B. der Tier-Reliefs vom Gebäude des Leipziger Schlachthofes? Wo erfolgen derartige Einlagerungen örtlich und ist eine lückenlose Kontrolle dazu gegeben?

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