Beschlussvorschlag:
§ 6 „Verunreinigungen durch Wildplakatierung und Graffiti“ wird folgendermaßen ergänzt (fett und kursiv gedruckt):
„[…] 1. Zu bemalen, zu besprühen, zu beschriften oder zu beschmieren, sofern damit nicht bereits ein Straftatbestand erfüllt wird; ausgenommen ist die Nutzung von wasserlöslicher und umweltfreundlicher Sprüh- und Straßenkreide durch Kinder zum Zwecke von Kinderspielen.“
Begründung:
mündlich